Volltext: II. Theil Garsten, Gleink, Kremsmünster, Schlierbach (2,2 / 1913)

Benediktinerabtei Kremsmünster. 
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Der Inhalt des Urbars ist folgender: 
1. Amt Leubmpach [Fol. 2 a—9 a]. Fol. 9 b und 10 a leer. 
2. Amt Derbmdorff [Fol. 10b—15a]. Fol. 15b leer. 
3. Das Oberamt [Fol. 16a—20a]. Fol. 20b, 21a leer. 
4. Das Nideramt [Fol. 21b — 25 b]. Fol. 26b, 27 und 28a leer. 
Fol. 26 a das Summarium der vier Ämter zu Weißkirchen. 
5. Amt Ekchenperg [Fol. 28b—32a]. Fol. 32b und 33a leer. 
6. Amt Franliofen [Fol. 33b—43b]. Fol. 44 und 45a leer. 
7. Amt Eberstaczell [Fol. 45b—53a], Fol. 53b; 54, 55 leer. 
8. Amt Teuerwang [Fol. 56 a—57 b]. Fol. 58 a leer. 
9. Amt Petenbach [Fol. 58 b—65 a]. Fol. 65 b leer. 
10. Amt Viechtwang [Fol. 66a—71b]. Fol. 72a leer. 
11. Amt Buchkirehen [Fol. 72 b—84 b]. Fol. 85a leer. 
12. Amt Burgstall [Fol. 85b—90a]. Fol. 90b und 91a leer. 
13. Käsedienst im Garstental [Fol. 91 b—92 a]. Fol. 92 b, 93, 94 leer. 
14. Amt Lindenberg [Fol. 95 a—102 b]. Fol. 103 a leer. 
15. Amt Stadelhof [Fol. 104a-109b]. 
Fol. 103 b Korrektur, Fol. 110 leer. 
16. Amt Sipbachzell [Fol. lila—122a]. Fol. 122b leer. 
17. Amt Weinberg [Fol. 123a—127a]. Fol 127b und 128a leer. 
18. Amt Au [Fol. 128 b—131b], Fol. 132 a leer. 
19. Amt Zehenthof [Fol. 132 b—134 a]. 
20. Amt Fischen [Fol. 134 b—139 b]. Fol. 140 leer. 
Urbar D (ohne Signatur). Pergamenthandschrift von 1467 [Fol. laa], 
Fol. a cap. + 172 Blätter 28*8 X 21 -5 cm. Holzdeckel mit einfach gepreßtem 
roten Ledertiberzug, Buckeln, Eckbeschläge und Schließen. 
Die nicht foliierten Blätter 1—3 enthalten die Inhaltsangabe des 
Codex (Tabula operis sequentis), worauf das Urbar auf 165 von erster 
Hand in der Mitte des oberen Randes rot foliierten Blättern folgt. 
Die Handschrift ist durchaus von erster Hand deutlich und sauber 
geschrieben, nur die letzten Blätter sind von einer späteren Hand (1499) 
ausgefüllt. Zwischen Fol. 65 und 66 ein nicht foliiertes halbes Blatt ein¬ 
geheftet. 
Die Handschrift weist ein schwarzes Linienschema auf. Die Linien¬ 
abstände betragen 6 mm. Die Ränder sind oben über 3, unten über 5 cm, die 
Kolumnen, deren auf jeder Seite zwei sind, nicht ganz 7 cm breit. Zwischen 
den Kolumnen beträgt der Raum 1*5 cm. Kustoden, von denen infolge des 
Beschneidens allerdings nur mehr Spuren vorhanden sind, bezeichnen die 
Lagen. Deren sind 21 zu 8 Blätter und voran geht eine Lage zu 4 Blätter, 
wovon jedoch das letzte Blatt nur ein Streifen ist. 
Die Schrift ist im allgemeinen schmucklos, nur die großen Buch¬ 
staben sind zumeist rot punktiert und die Überschriften der Ämter und 
Ortschaften rot unterstrichen.
	        
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