Volltext: II. Theil Garsten, Gleink, Kremsmünster, Schlierbach (2,2 / 1913)

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Benediktinerabtei Garsten. 
Schließe. Der Buckel, der sich ursprünglich in der Mitte des vorderen 
Deckels befand, ist abgebrochen. 
Die Handschrift enthält zwei zu verschiedener Zeit entstandene, erst 
später zusammengebundene Urbare: A (Bl. 1 — 5), das im ersten Teile 
mehr an eine Regestensammlung erinnert, und B (Bl. 7—15), das die 
Einkünfte des Oblaiarius und des Kustos trennt und das Verzeichnis der 
Abgaben durch Weglassung des urkundlichen Beiwerkes nach Art gewöhn¬ 
licher Urbare gestaltet. 
Beide Teile sind durchaus von je einer Hand mit wenigen jüngeren 
Zusätzen geschrieben. 
Unter den drei deutlich unterscheidbaren späteren Händen, die im 
ersten Teile Zusätze, Ergänzungen, Änderungen angebracht haben, erkenne 
ich auf Bl. 4 und 5 mit Sicherheit die des Priors und Archivars P. Seraphin 
Kirchmayr. Er hat in der ersten Hälfte des 17. Jahrhunderts den ersten 
Teil des Kodex auf Grund der Originalurkunden revidiert. 
Die Nachträge des zweiten Teiles gehen über das 15. Jahrhundert 
nicht hinaus. 
Die Regesten im ersten Teile umfassen die Zeit von 1313—1406, 
die im zweiten Teile verzeichneten Güter sind, soweit dies noch feststell¬ 
bar ist, zwischen 1318 und 1417 dem Stifte gewidmet worden. 
Der terminus post quem des ersten Teiles der Handschrift ist das 
Jahr 1406, weil sich die Regesten bis zu diesem Zeitpunkte urkundlich 
verfolgen lassen, der terminus ante quem ist das Jahr 1427, weil Abt 
Florian I. auf Bl. 56 als Abt bezeichnet wird und eine jüngere Hand erst 
hinzugefügt bat „male obiit 1427“. Es ist anzunehmen, daß ihn der 
Schreiber nach seiner Resignation, die sich infolge seiner schlechten Amts¬ 
führung als nötig erwies, kaum noch abbas monasterii nostri genannt hätte, 
so daß wir als äußerste Grenzen der Entstehung des Oblaibuches A die 
Jahre 1406—1419 zu betrachten haben. 
Der zweite Teil der Handschrift beruft sich an einer Stelle auf ein 
Registrum, worunter wahrscheinlich das bereits erwähnte Urbar aus dem 
Jahre 1425 zu verstehen ist. Wir hätten dann in diesem Verzeichnisse 
ein im Zusammenhänge mit dem Gesamturbar von 1425 und wohl nicht 
lange nachher, jedenfalls aber unter Abt Leonhard I. (1419 —1434) zu¬ 
sammengestelltes Teilurbar zum Gebrauche des Oblaiarius und Kustos 
vor uns. 
Wie die Spuren zeigen und die Breite des Deckelrückens beweist, 
ist zwischen A und B eine erhebliche Zahl von Blättern herausgerissen 
worden; hoffentlich waren es nur leere. 
Der erste Teil der Handschrift weist rote Überschriften und ver¬ 
schnörkelte Initialen in verschiedenen Farben auf, der zweite Teil ist 
schmucklos.
	        
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