Volltext: III. Theil Baumgartenberg, St. Florian, Waldhausen, Wilhering (2,3 / 1915)

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Augustiner-Chorherrenstift St. Florian. 
sich doch aus ihrem Inhalte mit einem hohen Grade von Wahrscheinlich¬ 
keit vermuten, daß der gesamte Besitz, wie sie ihn zusammengefaßt aus- 
weisen, dem tatsächlichen Bestände zur Zeit der echten Besitz- und Privi¬ 
legienbestätigung des Bischofs Ulrich vom 23. August 1111 entspricht. 
Denn einerseits sind die Zuwächse nach diesem Jahre nicht mehr ver¬ 
treten, andererseits begegnet noch Besitz, der später abkam.1 Im übrigen 
ergibt sich, daß alle erwähnten Besitzverzeichnisse unabhängig voneinan¬ 
der aufgestellt wurden. 
Den geringsten Besitz weist der Stiftbrief aus, mehr als alle anderen 
bringen die zwei Diplome des Bischofs Ulrich von 1111, insbesondere 
eines derselben1 2 nennt eine ganze Reihe von Besitzungen, die durch private 
Schenkungen zugefallen sind. 
Das uns erhaltene Fragment des Traditionskodex beglaubigt diese 
Zutaten in einer für die Urkunde sehr günstigen Weise; sowohl der Be¬ 
sitz in Gerlantingen als der in Salmansleiten und Winklern ist durch Tra¬ 
ditionsnotizen klargestellt. 
Im großen und ganzen ist die Kritik zu dem Ergebnis gelangt, daß 
diese Urkunden, wenn sie auch später entstanden sind, schwerlich in Hin¬ 
blick auf Besitzfragen gefälscht oder interpoliert wurden. Ja, man ent¬ 
nimmt sogar aus einzelnen Stellen der Urkunden ganz deutlich, daß die 
Güterverzeichnisse keineswegs mit besonderer Sorgfalt eingeschaltet wurden, 
denn die zweite Urkunde Ulrichs vom 23. August 1111 schließt mit den 
Worten »et alii quam plures predia contulerunt, que tediosum esset privi- 
legio annotari« und die Urkunde Ulrichs von 1113 sagt zu Beginn »posses- 
siones iam dudum privilegio nostro confirmavimus, nunc denuo nominatim, 
sed compendiose huic scripto adnotare duximus«.3 
Wir dürfen uns somit in der Frage nach dem ältesten Besitzstände 
des Stiftes auf die erwähnten fünf Urkunden stützen. 
Der ursprüngliche ansehnliche Besitz war bis zur Restauration des 
Stiftes auf weniges zusammengeschmolzen. Der Stiftbrief4 sagt: »Licet 
enim plurima beato Christi martyri Floriano in prima fundatione ipsius sui 
monasterii fuerint collata, Omnibus tarnen postmodum in destruetione ipsius 
monasterii distractis, usibus Fratrum tune temporis ibidem Deo militantium 
tantum hec paucissima invenimus remansisse.« Was die Urkunde dann an 
Besitz aufzählt, sind nur Güter in der nächsten Umgebung des Stiftes. 
Aber Bischof Altmann widmete dem von ihm wieder aufgerichteten 
Gotteshause von seinem Dominikallande eine Reihe von Gütern, die wir 
mit Ausnahme von l4/2 Mansen in Sindelburg5 bei Wallsee in Nieder- 
1 Vgl. y. Mitis, a. a. O., S. 102 A. 1 f. 
2 ÜB. II, n. 97. 
3 v. Mitis, a. a. O., S. 102 f. 
4 UB. II, n. 75. 
5 Im Jahre 1143 gegen die Pfarre Feldkirchen a. D. vertauscht. UB. II, n. 143.
	        
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