Volltext: III. Theil Baumgartenberg, St. Florian, Waldhausen, Wilhering (2,3 / 1915)

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Zisterzienserabtei Wilhering. 
Liber rotularis vom Jahre 1752 [Fol. 8], wohl nicht ohne Grund, heißt: 
Nostro monasterio . . . Eberhardus primus episcopus Bambergensis plurima 
bona contulit. 
Der Grundbesitz, den Wilhering als ursprüngliche Ausstattung er¬ 
hielt, war also nicht sehr bedeutend. Über den Zuwachs in der folgenden 
Zeit unterrichten uns die Urkunden und besonders das Stiftbuch1 des 
Abtes Kaspar von c. 1510. 
Der Stiftsbesitz in Oberösterreich war, wie aus den Urbarien hervor-' 
geht, nicht nach Ämtern, sondern nach Flußläufen orientiert. Er gliederte 
sich zunächst in das Gebiet links und rechts von der Donau. 
Den links von der Donau, im oberen Mühlviertel gelegenen Komplex 
schied die bei Ottensheim in die Donau mündende Rotel in zwei Teile, 
denen sich ein dritter, vom Haselgraben abwärts (in der Riedmark) ge¬ 
legener als gesonderte Verwaltungseinheit anschloß. 
Dieser ganze Mühlviertler Besitz lag in den heutigen Gerichtsbezirken 
Ottensheim und Urfahr, einige Pertinenzen im Bezirke Perg. 
Der rechts von der Donau gelegene Besitz wurde nach dem Laufe 
des bei Eferding in die Donau mündenden Innbaches in die Gebiete supra 
und infra Innam, wie sich die Urbare ausdriieken, geschieden. 
Die Güter dieses Komplexes lagen in den heutigen Gerichtsbezirken 
Eferding, Waizenldrehen, Grieskirchen, Wels und Linz, also im westlichen 
Teile des alten Traungaues. Dem Besitz supra Innam reihen die Urbare 
den von den Schaunbergern erworbenen Streubesitz im Attergau, dem 
infra Innam genannten die wenigen Häuser um Enns an. 
Der niederösterreichische Besitz, zumeist Weinberge, verteilte sich auf 
die heutigen Gerichtsbezirke Krems und Gföhl im VOMB. und die Bezirke 
Stockerau, Oberhollabrunn, Ravelsbach und Kirchberg am Wagram im 
VUMB. Einige Weinberge des Stiftes lagen bei Wien. 
Obwohl die Urbarien von Wilhering, wie bereits erwähnt wurde, 
eine Gliederung des Stiftsbesitzes nach Ämtern selbst im oberösterreichischen 
Hauptkomplex nicht kennen, so geht doch die Unterscheidung in Ver¬ 
waltungsbezirke nach Flußläufen auf dasselbe hinaus, da in jedem der so 
geschaffenen Teile der Sitz eines vom Stifte bestellten Amtmanns (officialis) 
aus den Urbarien selbst nachgewiesen werden kann, links von der Donau 
in der Ortschaft Großamberg, Gern. Gramastetten, B. Ottensheim (vgl. A, 
Fol. 7a, C, Fol. 13b, 25a und 35a und Gelddienstregister c) und in der 
Riedmark (vgl. C, Fol. 17 b), rechts von der Donau südlich von Wilhering in 
der Ortschaft Katzing (vgl. C, Fol. la) und in Windern, Gern. Desselbrunn, 
B. Schwanenstadt für den Streubesitz im Attergau (vgl. C, Fol. 9 b und 
Gelddienstregister c). 
1 Das Stiftbuch der Zisterzienserabtei Wilhering-, herausg, von Otto Grillnberger 
(Archiv für die Geschichte der Diözese Linz, 2. Jahrg., Linz 1905, S. 200—244).
	        
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