Volltext: Decanat inner den Linien Wiens. Das gewesene Stift von St. Dorothea und die Pfarre Roßau mit der vom Lichtenthale [15] (15 = Abth. 1, Oesterreich unter der Enns dießseits der Donau ; Bd. 10 ; / 1836)

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den P. Hypolitus M. Böheim, Commissarius zu Guten 
stein auf dem Berge. 
Bald darauf starb-ganz unvermuthet der Fürstbischof 
von Passau, Wenzel Graf von Thun (er hatte von 
1664 bis 1673 regiert). Ihm folgte imBisthume: Seba 
stian / Graf von Pötting, (er war Bischof von 1673 
bis 1689.) Weil man aber den Bau des Klosters noch nicht 
angefangen hatte, und der verstorbene Fürstbischof noch kein 
eigenes Einverleibungs-Instrument ausfertigen ließ: so wollte 
auch der neue Fürstbischof die zugestandene Einverleibung 
der Pfarre noch nicht anerkennen, und so verzögerte sich 
die Sache. Da man nun beginnen wollte, das Kloster zu 
errichten, und der Graf die Pfarre demselben einverleibt 
wissen wollte, so mußte das Geschäft wieder von vorne an 
gefangen werden. Johann Balthasar II. wendete sich das 
zweytemahl an Kaiser Leopold I., und dieser geruhte auch 
an den dermahligen Fürstbischof Sebastian ein Empfehlungs 
schreiben unterm 29. März 1674 ausfertigen zu lassen. Un 
geachtet dieses kaiserlichen Schreibens wurde doch wieder gezö 
gert, und erst im folgenden Jahre erließ das PaffauerCon- 
sistorium zwey Decrete, eines an den Stifter, das andere 
an den P. Provinzial des Serviten - Ordens, in welchen es 
eine Erklärung über die Entstehung des Wallfahrts-Ortes rc. 
abforderte. Beyde sowohl der Graf, als auch der P. Pro 
vinzial versäumten nicht allsogleich ihre geforderten Erklärun 
gen und Aufschlüsse, besonders über die schon gegebene Ein 
verleibung, einzusenden, worauf beyde einen abermahligen 
Bescheid des Consistoriums unterm 11. März 1Ö7Ö erhielten. 
Endlich, nachdem Kaiser, Graf und Serviten mit vereinten 
Kräften, seit dem I. 1672 Alles aufgebothen hatten, erschien 
1676 eine förmliche Pfarr - Einverleibungs-Bewilligung, 
wofür die Serviten einen Reversal - Brief ausstellen 
mußten. 
Wiewohl nun durch diese Bewilligung die Pfarre Gu 
tenstein amtlich und förmlich dem künftigen Kloster einver 
leibt war, so konnten doch die Serviten selbe 1676 
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