Volltext: Hermann Stegemanns Geschichte des Krieges. Vierter Band. (4 ; 1921)

258 Der Seekrieg vom 24.Febr. 1915 bis 22.Dez. 1916 
dem Generalstabschef bei, wurde aber nicht zu dem Kriegsrat gerufen, 
in dem Falkenhayn, Bethmann und Loltzendorff dem Kaiser am 6. März 
1916 über die Lage Bericht erstatteten. Als Tirpitz daraufhin abermals 
seine Entlassung forderte, entsprach Kaiser Wilhelm dem Gesuch des einst 
allmächtigen Mannes. Doch bevor noch die Entscheidung über die Wieder¬ 
aufnahme des verschärften I7-Bootkrieges gefallen war, mischte sich aber¬ 
mals ein eigentümlicher Zufall in das Spiel mit dem Schicksal des deutschen 
Volkes. Am 24.März torpedierte ein deutsches 17-Boot im Kanal den 
französischen Dampfer „Sussex", zerstörte das Vorschiff und tötete eine 
Anzahl Fahrgäste. Ant er diesen befanden sich einige Amerikaner. 
Wilson trat sofort wieder auf den Plan. Er rollte die grundsätzliche 
Frage des I7-Bootkrieges aufs neue auf und drohte Deutschland mit dem 
Abbruch der diplomatischen Beziehungen, wenn dieMethoden des I7-Boot- 
krieges gegen Passagier- und Frachtschiffe nicht unverzüglich aufgegeben 
würden. Die deutsche Antwort streifte wiederum an dem von Wilson genau 
zugeschnittenen Problem vorbei, fand aber diesmal kraftvolle Worte, um 
den I7-Bootkrieg als Akt der Notwehr zu verteidigen. Sie rief Wa¬ 
shington die inhaltschweren Worte zu: „Gegenüber dem Appell der Ver¬ 
einigten Staaten an die geheiligten Grundsätze der Menschlichkeit und des 
Völkerrechts muß die deutsche Regierung erneut und mst Nachdruck fest¬ 
stellen, daß es nicht die deutsche, sondern die britische Regierung gewesen ist, 
die diesen furchtbaren Krieg unter Mißachtung aller zwischen den Völkern 
vereinbarten Rechtsnormen auf Leben und Eigentum der Nichtkämpfer 
ausgedehnt hat, und zwar ohne jede Rücksicht auf die durch diese Art der 
Kriegführung schwergeschädigten Interessen und Rechte der Neutralen und 
Nichtkämpfenden. In der bittersten Notwehr gegen die rechtswidrige 
Kriegführung Englands, im Kampf um das Dasein des deutschen Volkes 
hat die deutsche Kriegführung zu dem harten, aber wirksamen Msttel des 
I7-Bootkrieges greifen müssen. Bei dieser Sachlage kann die deutsche 
Regierung nur erneut ihrVedauern darüber aussprechen, daß die Humanitären 
Gefühle der amerikanischen Regierung, die sich mit so großer Wärme den 
bedauernswerten Opfern des II-Bootkrieges zuwenden, sich nicht mit der 
gleichen Wärme auch auf die vielen Millionen von Frauen und Kindern 
erstrecken, die nach der erklärten Absicht der englischen Regierung in den 
Lunger getrieben werden und durch ihre Lungerqualen die siegreichen Armeen 
der Zentralmächte zu schimpflicher Kapitulation zwingen sollen. Das 
deutsche Volk weiß, daß es in der Land der Regierung der Vereinigten 
Staaten liegt, den Krieg im Sinne der Menschlichkeit und des Völkerrechts 
auf die Streitkräfte der kämpfenden Staaten zu beschränken. Die ameri¬ 
kanische Regierung wäre dieses Erfolges sicher gewesen, wenn sie sich ent¬ 
schlossen hätte, ihre unbestreitbaren Rechte auf die Freiheit der Meere 
gegenüber England nachdrücklich geltend zu machen."
	        
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