Volltext: Jildirim [4] (Ban 4/1925)

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streckte. Hieraus mußte sich, da das Unternehmen „Iildirim" nicht mit 
eigenen Etappeneinrichtungen ausgerüstet war, eine engste Mitarbeit 
der Militärmission entwickeln. Leider fanden sich aber, zumal das gegen- 
seitige dienstliche Verhältnis, anfangs wenigstens, äußerlich ziemlich un- 
klar war, mannigfaltige Reibungsflächen, die der Sache nicht förderlich 
waren. Es handelte sich besonders um die wichtige Etappenstrecke Kon- 
stantinopel—Haidar Pascha—Aleppo. In wiederholten Eingaben for- 
derte Falkenhayn ihre Unterstellung unter seinen Befehl, um nicht 
bei jeder Gelegenheit eine Entscheidung der Militärmission herbeiführen 
zu müssen. Die deutsche Oberste Heeresleitung konnte dem Antrage nicht 
stattgeben, da eine solche Änderung Neuaufstellungen von Behörden und 
Einrichtungen voraussetzte und die Linie nicht nur für die Gruppe „Jil- 
dirim", sondern gleichzeitig für alle südlich operierenden Armeen ver- 
sügbar bleiben mußte. Die Etappenlinie Konstantinopel—Aleppo blieb 
also der Militärmission unterstellt und empfing von dieser, unabhängig 
von der Gruppe Falkenhayn, unmittelbar ihre Befehle. Eine solche 
Organisation mußte zu schweren Störungen des Nachschubs führen, ob- 
wohl die Militärmission bestrebt war, allen Anforderungen nachzu- 
kommen. Besonders in Aleppo, dem Etappenhauptort für „Iildirim", 
gestalteten sich die Verhältnisse immer verwickelter. Aleppo lag im ört- 
lichen Befehlsbereich der 4. Armee (Djemal Pascha mit Haupt- 
quartier in Damaskus), seine gesamten Etappeneinrichtungen gehörten 
nach dem getroffenen Abkommen der Gruppe Falken Hayn. Aber 
da die türkischen Zivilbehörden von Damaskus abhängig waren, suchten 
sie sich, sobald ihnen die deutschen Forderungen unbequem wurden — 
und dies war eigentlich immer der Fall — hinter ihren vorgesetzten 
Dienstbehörden in Damaskus zu verstecken. Leider muß gesagt werden, 
daß sich dieser passive Widerstand nicht nur auf die türkischen Behörden 
beschränkte, sondern in einzelnen Fällen sogar auf deutsche Dienststellen, 
die formell von Damaskus abhingen, übergriff. Dem Oberkomman- 
dierenden der 4.Armee, Djemal Pascha, kann der Vorwurf nicht er- 
spart werden, daß er — entgegen den Zusicherungen Enver Paschas 
dem General v. Falkenhayn gegenüber — den berechtigten For¬ 
derungen der Gruppe, gelinde gesagt, nicht immer gerecht geworden ist. 
Es rächte sich auch hier schon die Tatsache, daß dem deutschen Ober- 
besehlshaber, entgegen seinem energischen Fordern, von dem türkischen 
Hauptquartier nicht volle Machtbefugnis über die türkischen Zivilbehör- 
den, Malis, Muteffarifs und Kaimakams*) zugestanden war. Diesen 
*) Statthalter, Verwaltungsbeamte, Stellvertreter der Malis. 
: Iildirim. 3
	        
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