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Landeshoheit vor sich, indem es nämlich in Folge der von der
Kaiserin Maria Theresia erhobenen Erbansprüche durch den zu
Teschen am 13. Mai 1779 abgeschlossenen Friedensvertrag mit
dem sogenannten Jnnviertel an Oesterreich kam, wo nach dem
am 29. November 1780 erfolgten Hintritte der großen und edlen
Kaiserin durch deren Nachfolger Kaiser Josef II., der schon ein
Jahr vorher im October diesen neuerworbenen Landstrich zu
Pferde bereiset und in Augenschein genommen hatte, die bekannten
Neuerungen auf dem Gebiete der Kirche ins Leben traten, welche
die Aufhebung sehr vieler Klöster und Stifte und die Verwelt¬
lichung der stehengebliebenen zur Folge hatten.
Für das Stift Reichersberg hatte dieser Wechsel der Landes¬
hoheit insbesondere den in seine ökonomischen Verhältnisse tief
eingreifenden Nachtheil zur Folge, daß ihm nun seither von der
bayerischen Regierung nicht nur der Jnteressenbezug von seinen
bei der bayerischen Landschaft guthabenden 30000 fl. Capitalien,
sondern auch die Rückzahlung der letztem gänzlich eingestellt ward
und noch vorenthalten wird. Glücklicher Weise entging es jedoch
dem traurigen Geschicke der Auflösung, welchem das benachbarte
Suben unterlag; ja es war vielmehr hohem Orts beantragt,
letzteres, das in Folge der Unzufriedenheit einiger Mitglieder des¬
selben 1784 am 4. Mai aufgehoben wurde, mit Reichersberg zu
vereinigen, indem nämlich Kaiser Joseph denjenigen Mitgliedern
von Suben, welche den Orden nicht verlassen wollten und durch
eine Deputation ihn gebeten hatten, im Stifte verbleiben zu
dürfen, den Uebertritt nach Reichersberg freistellte, wovon jedoch
keines derselben Gebrauch machte. Auch wurden sämmtliche Pfar¬
ren des aufgelassenen Stiftes Suben, als Suben, St. Margrethen
in Steyermark, Raab, Tauskirchen, Zell an der Pram, sammt
deren Filialen Willibald, Rainbach, Enzenkirchen und Diersbach
dem Propste Ambros, der das aufgelassene Stift administrirte,
angeboten. Dieser lehnte sie aber wohlweislich ab, indem die
Unterhaltung der Geistlichen und Schullehrer, sowie der Neubau
mehrerer auf den Filialen zu errichtenden Pfarrhöfe und Schul-
häufer dem Stifte nur eine übermäßige Last, die es zu tragen
nicht im Stande gewesen, würde aufgebürdet haben; zumal da