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Am 11. November 1498 stellte Propst Matthäus einen
Revers aus über eine Jahrtagsstiftung, die Sigmund Kreuzer
von Elhenbach an der Kirche zu Ort für sich, seine Eltern und
Vorvordern um eine unbenannte Summe Geldes gemacht hatte,
wofür den Obgenannten zum Seelenheile in der Woche nach
Martini eine Vigil, Grabgang, ein Seelenamt mit einer gespro¬
chenen Messe nebst sonntäglichem Gebete verrichtet werden soll,
wofür der Pfarrer alljährlich 72 Pfennige zu erhalten hat *)♦
Am 19. August 1501 starb Matthäus von Haklöd, Hofrichter
von hier, welcher dem Stifte das Huetergut zu Drechselhaim, das
jährlich 3 Pfund dienet, gegen dem legirte, daß man ihm, seiner
Frau Katharina, seinen Nachkommen und allen gläubigen Seelen
ewiglich einen Jahrtag nach des Gotteshaus Brauche mit Vigil
begehen soll2). Den 6. December desselben Jahres errichteten
mit Genehmigung des Propstes Matthäus die Kinder der seligen
Anna Udlhart bei der Kirche zu Münsteuer einen Jahrtag, wel¬
cher am 25. November ihnen, ihren Vorvordern, Nachkommen
und allen gläubigen Seelen zum Troste mit einer Vigil, einem
Seelenamte, einer Beimesse und Grabgange begangen werden
soll, wofür sie dem Gotteshause daselbst ihren Zehentantheil von
der Hube zu Hübing einantworteten; sollte der Jahrtag nicht
gehalten werden, so soll man das Erträgniß unter arme Leute
austheilen oder dem Gotteshause zur Noth anlegen*). 1510 über¬
gab Erasmus Schittenberger, ehemals Schullehrer von hier dem
Stifte 100 rheinische Goldgulden, wofür man ihm und seiner
Frau Margaretha einen ewigen Jahrtag begehen soll; ferner
Katharina Stocher von Aurolzmünster ebenfalls eine Summe
Geldes, wofür man zum Heile ihrer und aller Seelen ihres
Geschlechts am 22. September zu Ehren des heiligen Mauritius
einen Gottesdienst mit zwei Messen verrichten soll3). Am Mon¬
tag nach Georgi 1513 übergab der Ritter Wolfgang von Abatm
zu Wildenau, Landhofmeister des Herzogs Wilhelm von Bayern,
!) Original.
2) Chronik IV. 448.
3) L. c. IV. 439. und 447.