Volltext: Geschichte des regulirten lateranensischen Chorherrenstiftes des heiligen Augustin zu Reichersberg in Oberösterreich

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Am 1. des folgenden Monates schritten die im Stifte befind¬ 
lichen Chorherren wiederum zur Wahl eines Vorstandes, welcher 
Propst Ulrich von Tuben, die Pfarrer Stephan Freß von 
St. Aegidi in Pasfau und Georius Wispekh von Hartkirchen mit 
dem Notare Martin Rümel von Schärding als Zeugen beiwohnten. 
Nach der in der Kapitelkapelle abgehaltenen feierlichen Heiligen- 
Geist-Messe sammelten die vom Kapitel aufgestellten Scrutatoren, 
der Propst von Suben, der Dekan Liebhart und der Chorherr 
Johann Chöberl die Stimmen der Wählenden, welche sämmtlich 
den Kellermeister Paul Telleupeck (1415 — 1468) genannt 
hatten, den hierauf der Propst von Suben dem Kapitel und der 
Pfarrvicar Friedrich von hier dem in der Kirche harrenden Klerus 
und Volke als erwählten Propst verkündeten. Die Bestätigung, 
sowie die Investitur durch Uebergabe des Ringes von Seite des 
Bischofes Georg erfolgte den 5. November zu Passau, wofür 
demselben vom Propste durch den Verweser der Hauptmannschaft 
des Landes ob der Enns, Andreas Herleinsperger, laut Quitt¬ 
briefes 0 vom 11. November desselben Jahres zu Linz 150 Pfund 
bezahlt wurden. 
Eine der ersten Angelegenheiten, welche die Thätigkeit des 
neuen Propstes nach Außen hin in Anspruch nahmen, war die 
Durchführung des Rechtshandels gegen den Pfarrer Johann von 
Putten, der noch immer sich im Besitze der dem Stifte entzogenen 
Zehente zu behaupte» fortfuhr, ohngeachtet der päpstliche Auditor 
Chunzo und später auch Johann Naso, welchem, als der Pfarrer 
von Putten gegen das Erkenntniß des ersteren appellirt hatte, 
das Concil von Constanz diese Angelegenheit übertragen, die vom 
Osfidale und Dechante Hartmann von Salzburg gefällte Ent¬ 
scheidung für ungiltig und dagegen die in dieser Angelegenheit 
früher gemachten Aussprüche für rechtskräftig und den Pfarrer 
von Pütten zur Herausgabe der Zehente an daS Stift und zur 
Zahlung der Gerichtskosten am 10. Juli 1416 für schuldig erklärt 
hatten. Propst Paul wendete sich zu diesem Behufe an das 
Concil zu Constanz, welches auch am 23. December des nämlichen 
l) Original.
	        
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