Volltext: Geschichte des regulirten lateranensischen Chorherrenstiftes des heiligen Augustin zu Reichersberg in Oberösterreich

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Pfennige genannt, erhalten. 3. Sollen dem Spitale alle Renten, 
Gilten und Zinsen jener noch vorhandenen Güter, die laut der 
Briefe für dasselbe sind bestimmt worden, verabfolgt werden und 
den Herren die Gewalt eingeräumt sein, dieselben zu verwalten, 
die Briefe über die Oblay zu bewahren und wenn es nothwendig 
sein sollte, den Custos oder Oblayer abzusetzen und dem Propste 
einen andern zu Präsentiren; nur diese oder andere Güter zu ver¬ 
setzen oder zu verkaufen soll den Herren, ohne des Propstes Vor¬ 
wissen und Willen, nicht gestattet sein. Auch soll der Propst 
hinfüro keinen Antheil k>aben an der Oblay der Herren mit Aus¬ 
nahme dessen, was in den Registern und Büchern ausdrücklich 
als zur Propstei gehörig bezeichnet steht. 4. Soll der Propst 
nur mit Wissen der Chorherren Kerker-, Stock- und andere derlei 
härtere Strafen über die Schuldigen verhängen und bei allen 
Verhandlungen mit den Stiftsunterthanen, namentlich bei den 
Gutsverstiftungen immer zwei Herren, einen alten und einen 
jungen zur Seite haben *). 
Am selben Tage forderte im Aufträge des Papstes Johann XXIII., 
an welchen, wie schon erwähnt, Propst Greif noch kurz vor feinem 
Ableben wider den Pfarrer Johann von Pütten sich gewendet 
hatte, auch der Scholastikus von Olmütz, päpstlicher Kaplan und 
Auditor Cuntzo von Zwola von Rom aus2) Alle, welche Urkun¬ 
den besitzen, die das Zehentrecht des Stiftes Reichersberg beweisen, 
bei Strafe der Ercommunieation auf, selbe dem Propste auszu¬ 
liefern, damit dieser in den Stand gesetzt werde, den Pfarrer von 
Pütten zu überführen. Eben derselbe Papst bestätigte dem Stifte 
ferner in einem zu Bologna am 22. Juni 1414 erlassenen Breve3) 
die von seinen Vorgängern erhaltenen Schutzbriefe und beauftragte 
zugleich den Propst Wenzel von Passau, dem Stifte znr Erlan¬ 
gung seines Eigenthums verhilslich zu sein, worauf dieser am 
31. Mai des folgenden Jahres den Pfarrer Johann Hellberter 
von Zobern und den Chorherrn Viniantz von Straßgang, welche 
') Chronik II. 542. 
-) L. c. 514. 
3) Original.
	        
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