Volltext: Geschichte des regulirten lateranensischen Chorherrenstiftes des heiligen Augustin zu Reichersberg in Oberösterreich

ben Steuern bes Gerichtes Kitzbichel erhält, er sich basselbe selbst 
suchen mag bei Stäbten unb Klöstern, wo unb wie er will »). 
Nicht minder sah sich Propst Greif noch in ben letzten Jah¬ 
ren seiner für bas Beste bes Stiftes sehr umsichtigen, aber auch 
äußerst mühevollen unb beschwerlichen Regierung gezwungen seine 
Rechte zu wahren gegen den Pfarrer zu Pütten, Johann von 
Hornberg, welcher bereits 1408 bie vom Stifte der Freifrau von 
Meissau verpachteten Zehente von ben Ueberlänbäckern im Pütten- 
felbe, vom Oberzehenthofe, von den Rmtäckern in Walpersbach, 
vom Hofe in Klingfurth, vom Meerkatzenhofe unb von dem Leu- 
poltshoft an sich gezogen hatte. Wohl entschied Christian Psaff 
als Stellvertreter bes salzburgischen Osficials Friedrich Deys am 
24. Jänner 1410 zu Salzburg, daß bie obgenannten Zehente 
bem Stifte gehören unb baß ber Pfarrer bemncich bieselben bei 
Strafe ber Ercommumcation herausgeben, ben Schaben unb die 
Gerichtökosten, welche letztere sich auf 40 gute Goldgulden beliefen, 
ersetzen müsse, welchen Ausspruch auch der Propst Ulrich von 
Suben am 1. April des nämlichen Jahres in Reichersberg wieder¬ 
holte , als man ihn von beiden Seiten zur Ersparung der Proce߬ 
kosten um Vermittlung angegangen hatte. Doch kehrte sich der 
Pfarrer nicht an diese Sprüche und fuhr fort sich im Besitze ber 
Zehente zu behaupten, zumal ba der keineswegs hiezu ermächtigte 
Dfftcial und Dechant Eberhard von Salzburg ihn unterstützte, 
bie in biefer Angelegenheit früher gefällten Sprüche als nichtig 
unb bas Stift als fchulbig barftellte. Propst Greis wandte 
sich darum noch kurz vor feinern am 4. Juli 1412 erfolgenden 
Tode wiederum an den päpstlichen Stuhl, auf welchem damals 
Johann XXIII. faß, der in einem zu Bologna am 18. December 
1410 ausgestellten Breve2), Reichersberg bereits in feinen Schutz 
genommen und dessen Rechte und Freiheiten bestätigt hatte, und 
bevollmächtigte mit der Führung seiner Angelegenheit am päpst¬ 
lichen Stuhle den Magister Peter Drtenberger. 
') Original. 
2) Promptaar 1.
	        
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