Volltext: Geschichte des regulirten lateranensischen Chorherrenstiftes des heiligen Augustin zu Reichersberg in Oberösterreich

nicht einfand, so daß selbe auf einen andern Tag, den Donners¬ 
tag vor Sonnenwende verschoben werden mußte. Bei derselben 
nun sagten die ältesten Leute bei ihrem Eide aus, daß der Messen- 
pekh und seine Vorvordern zu Ort diesseits der Osternach nichts 
besessen hätten, mit Ausnahme eines Schenkhauses und eines 
Gartens dabei; ob sie aber diese Realitäten mit oder ohne Willen 
und Gunst des Propstes von Reichersberg innegehabt, sei ihnen 
nicht wissentlich. In Folge dessen wurden alsdann am Mittwoch 
vor Margaretha, da der obgenannte Richter in offener Schranne 
zu Schärding mit gewaltigem Stabe an dem Rechten saß, die 
streitigen Gründe dem Stifte zugesprochen und dem Messenpekh 
aufgetragen, dieselben zu räumen. 
Diesem Urtheilsspruche fügte sich jedoch der Messenpekh nicht, 
sondern erlaubte sich vielmehr noch größere Gewaltthätigkeiten gegen 
das wehrlose Stist, indem er mit seinen Genossen, worunter sich die 
Ritter Siegmund Polheimer und Georg Zeller befanden, demselben 
Pferde, Ochsen, Kühe, Schweine, Getreide und Geld wegnahm, 
so daß Propst Greis sich genöthigt fand, gegen seine Dränger 
selbst den Schutz des Papstes Alexander V. anzurufen, der sich 
eben damals auf dem Concil zu Pisa befand und in einem daselbst 
am 26. Oktober 1409 ausgefertigten Breve dem Ofsicial in Salz¬ 
burg auftrug, gegen diese Rittersleute an seiner Statt zu verfahren. 
In dem durch den Vitzdom von Niederbayern, Heinrich 
Nothhaft von Wernperg, an welchen der Propst sich gleichfalls 
gewendet hatte, zu Schärding am Freitage nach Martini 1409 
geschehenen Schiedspruche, wurde endlich dem Messenpekh zur 
Strafe aufgetragen, innerhalb eines Jahres dem Herzoge auf 
dessen Kosten mit 24 Spießen auf einer Reise im Lande zu dienen; 
auch wurde bei der am 29. desselben Monats zu Ort an der 
Osternach stattgefundenen Commission der oben angeführte Sckied- 
spruch des Grafen Etzel von Ortenburg bestätiget und das Stist 
in den Besitz der abgestrittenen Güter gesetzt, dem Messenpekh 
aber ausgetragen seine auf des Klosters Gründen ausgeführten 
Bauten binnen Monatsfrist abzubrechen und zu entfernen1) Die 
0 Beglaubigte Abschrift. 
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