Volltext: Geschichte des regulirten lateranensischen Chorherrenstiftes des heiligen Augustin zu Reichersberg in Oberösterreich

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5. In Bezug auf die Tasern, das Messenlehen, den Garten 
und die Hausstatt dießhalb der Osternach, so ehemals der 
Meßner inne gehabt, und von welchen der Propst behauptet, 
daß dem Messenpekh kein Recht darauf zustehe, soll nach der 
Aussage der ältesten Leute durch den Richter von Schärding, 
der bis Sonnenwende eine Beschau vorzunehmen hat, blei¬ 
bend verfügt werden. 
6. Der 10 Pfund Pfennige, welche Wölflein Messenbekh zur 
Frauenkapelle geschafft haben soll und die der Propst von 
dem Messenbekh fordert, soll letzterer ledig sein. 
7. Der Messenbekh mag immerhin vor seiner Wiese an der 
Osternach einen Eisrechen anbringen, jedoch ohne den Grün¬ 
den des Stiftes zu schaden. 
8. Wegen des halben Gutes zu Au, das Wölfl der Messenpekh 
zum Gotteshaus des heiligen Andreas zu Ort geschafft hat, 
soll er nach seinem Gewissen handeln. 
9. Die Fischweide vor des Klosters Gründen auf der Antiefen, 
Pram und Osternach gehört dem Stifte laut der kaiserlichen 
Briese, der Zehent auf dem Gute Grat hingegen, der in 
ihrem Buche steht, gehört dem Messenpekh. 
10. Da Reichersberg von den Hauzingern die Uebertheuerung 
auf dem Antiesenberge, von den zwei Höfen daselbst, der 
Bruckmühle, dem Weingarten und Baumgarten, welche Güter 
der Messenpekh laut seines Satzbriefes inne hat, rechtlich 
erworben, so ist dem Stifte von letzterem das Hauptgut auf 
Michaeli ohne Verzug und ohne allen Schaden einzuant¬ 
worten. 
11. Soll der Messenpekh ledig sein des Ersatzes aller der großen 
Schäden, die Reichersberg in mancherlei Weise durch ihn 
erlitten. 
12. Endlich soll derjenige Theil, welcher diesem Schiedspruche 
entgegenhandeln würde, alle seine Ansprüche und Rechte aus 
den Gegner verloren haben. 
Dieser Ausspruch scheint jedoch dem Messenpekh nicht behagt 
zu haben, indem er bei der durch den Richter von Schärding 
an dem anberaumten Tage in Ort vorzunehmenden Beschau sich
	        
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