Volltext: Geschichte des regulirten lateranensischen Chorherrenstiftes des heiligen Augustin zu Reichersberg in Oberösterreich

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in der obern Mark und Pfarrer Heinrich von St. Dionys dem 
Volke vorgestellt wurden'). Aus Verwendung dieses Pfarrers 
Friedrich hat Heinrich von Chlamme laut einer auf dem dortigen 
Schlosse den 19. April 1286 von letzterem ausgestellten Urkunde') 
eine Hofstatt auf dem Bühel neben dem Pfarrhofe, die ihm als 
Erbtheil zugefallen, zu seinem und seiner Vordern Seelenheile der 
Kirche zu Bromberg gegeben, Wofür ihm der Pfarrer 12 Schil¬ 
linge ausbezahlt hat. 
Zur Unterstützung des bedrängten heiligen Landes hatte die 
1274 zu Lyon abgehaltene Kirchenversammlung eine Erhebung 
des Zehenten von allen kirchlichen Einkünften für sechs Jahre 
bewilliget. Der vom apostolischen Legaten mit der Erhebung 
dieser Zehentsteuer beauftragte Dompfarrer von St. Paul zu Passau, 
mit Namen Rudolf, bestätigte in einer am 1. Juni 1283 daselbst 
ausgefertigten Urkunde3) von dem Propste zu Reichersberg die 
Summe von 20 Pfund Passauer W. als Zehentsteuer erhalten 
zu haben. Endlich hat noch unter Propst Seisrid Bischof Leopold 
von Sekkau in einem am 12. December 1286 zu Wienerneustadt 
ausgestellten Briese3) allen jenen wahrhaft bußfertigen Gläubigen, 
welche das Kloster des heiligen Michael in Reichersberg am 
grünen Donnerstage, an den Bitttagen, an den Festen des 
Patrons, der Kirchweihe, des heiligen Augustin und an den vier 
Festen Mariens mit Andacht besuchen und dem Kloster dadurch 
nicht irgendwie beschwerlich sind oder die zur Unterhaltung der 
Beleuchtung ein Almosen verabreichen, einen jedoch nur mit Zu¬ 
stimmung des Ordinarius von Passau und bloß zwei Jahre Gel¬ 
tung habenden Ablaß von 40 Tagen von der ihnen auferlegten 
Buße verliehen. 
Seifrids Nachfolger in der Würde eines Propstes ward 
Konrad, aus dem Geschlechte der Edlen von Radek (1287—1297). 
Dieser hatte seit einigen Jahren das Amt eines Dekans bekleidet 
und war nach dem Berichte der Chronik ein wie durch seine 
') Original. 
2) Chronik I 606. 
=) L. c. 609.
	        
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