Volltext: Das Cisterzienser-Stift in Neustadt, die Nonnen des nähmlichen Ordens in Wien [13,1] (13 = Abth. 1, Oesterreich unter der Enns dießseits der Donau ; Bd. 9 ; / 1835)

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Po LZ reich transferirt, so nicht allein seinem anvertrau 
ten Kloster Zwettel jure üliarionis unterworfen, sondern 
auch in Abgang der Klosterfrauen und in easu ä658larioni8, 
nach seiner Verantwortung die vollkommene Disposition dessen 
Einkommen und Güter anbefohlen worden. Weil aber eine 
Zeit lang gedachtes Kloster uä S.Lernaräum dem Zisterzien 
ser Orden entzogen, und den ? atri s Zoeietatis ^esu 
zu Wien eingeantwortet worden; also nicht allein schriftlich 
seinem Vorfahren Herrn Abt Udalrico selig, sondern auch ihm 
mündlich in der auuo 1616 gehaltenen Visitation von seines 
Ordens-Generalen iu vr'rtule sacrae obeäieuUae, et sul- 
eertis poenis sc eeuLuri5 ernstlich auferlegt worden seyn, 
daß er sich sowohl bey Jhro Heiligkeit als bey Jhro kaiserli 
chen Majestät uioäiis oniuibus le^irirnirt, et per owner 
juris ae justitiae vi38 bemühen und bearbeiten solle, damit 
besagtes Klo ster Lerriaräi wiederum zu dem heiligen Or 
den^ und unter des Klosters Zwettel Jurisdiction 
gebracht werden mochte. Wie er dann seinen Obern allen 
Gehorsam zu leisten verbunden, hingegen ab.er auch die 
Jesuiten zu Wien nicht gern offendiren wollte: Also ge 
lange an Jhro Majestät sein unterthänigstes Bitten, dieselben 
geruhen zu Verhütung beyder ansehnlichen Orden Differenz, 
Mißtrauen und Widerwillen, solche Mittel auf die Hand ehest 
zu nehmen, auf daß oben gedachte?atre8 anderwerts mit 
genügsamen Einkommen und r6ä(1itiI)U8 versehen, und dem 
heiligen Orden, wie auch dem Gotteshaus Zwettl sein Filial- 
ktoster St. Bernard in Allem restituirt werde; oder wenn sol 
ches dieser Zeit wider Verhoffen nicht Statt hätte, wenigst 
dem Kloster Zwettel von anderen Jhro Majestät heimgefalle 
nen Gütern und Herrschaften eine gleichmässig genügsame 
und gelegene r68tümion und Lat^laetiok verwendet werden 
könnte, (k. 71. k'as. 6 anno 1.621).
	        
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