Volltext: Das Cisterzienser-Stift in Neustadt, die Nonnen des nähmlichen Ordens in Wien [13,1] (13 = Abth. 1, Oesterreich unter der Enns dießseits der Donau ; Bd. 9 ; / 1835)

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mit ihren Jnsigel. Beschehen am Eritag noch des heiligen 
Creuztag Erfindung im Vier vnd dreyßigsten Jare." (1554.) 
ff— 
XII. 
Memorial der Klosterfrauen zu St. Nicolaus an 
Kaiser Ferdinand I. 
Sie klagen Erstens, daß ihr Kloster St. Nicolaus außer 
der Stadt im Jahre 1529 zur Zeit der Belagerung um Rch 
tungswillen ganz abgebrochen, und sie elende Professinnen sich 
bisher etwelche Jahre mit, und unter ihrer Aebtessinn erhal 
ten, in Hoffnung, daß ihr besagtes Kloster abermals zuBau, 
und vorigen Stiftung, sie aber wieder zu ihrem Professions- 
orte gelangen möchten. Weil aber indessen ihre Aebtiffinn ge 
storben, und sie weder Vermögen, noch Mittel finden, wie, 
und wo sie sich niederlassen, und ein Convent erhalten, und 
die Güter, so noch vorhanden, möchten erhalten werden. Da 
her bathen sie Zweytens, daß, weil noch ein Haus, und Ca 
pellen St. Niclas genannt, in der Singerstraße zu Wien in 
der Stadt sammt andern, so zwar zerstört, noch vorhanden, 
Jhro Majestät ermeldtes HauS und Capellen (deren sich un 
terdessen der Bischof von Wien unterwunden, und sie Kloster 
frauen, ungeachtet ihre Majestät befohlen, dieses Haus sammt 
der Capellen ihnen Vertriebenen einzuantworten, dennoch da 
vongeschafft, auf ein neues ihnen einzuantworten gnädigst be 
fehlen wollen. Drittens, w sie St. Bernardi oder des Or 
dens von Cisterz seyend, und für ihren Ordiuario den Äbten 
von Heiligenkreuz erkennen, supplicirten sie ferner, daß Jhro 
Majestät die andern übrigen Güter dem ermeldeten Herrn 
Abten, und Co"nent zu Heiligenkreuz übergeben, und einant 
worten wollen, um sie in ihrem Hause zu unterhalten, oder 
wenn die Unterhaltung von ihrem berührten Haus und Ca 
pelle, wie auch von den übrigen ihres Klosters Gütl nicht 
bestehen könnte, solches Haus und Capelle, sammt aller Zu-
	        
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