Volltext: Das Cisterzienser-Stift in Neustadt, die Nonnen des nähmlichen Ordens in Wien [13,1] (13 = Abth. 1, Oesterreich unter der Enns dießseits der Donau ; Bd. 9 ; / 1835)

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Negirunder Herr und Lanndsfürst in Oesterreich under und ob 
der Enns mit gutter Vorbetrachtung zeittigem Rate und Rech 
ter wissn in kraft des briefs, Also daß Sy und Ir nachkommen 
dasselb Ambt mit dem bemeltn sein zugehörigen füran zu 
ewign Zeiten zu dem berürten Jrm Gotshaus Jnnhabn das 
zu Jrer auch der Lonvenrual, so Sy noch aufnemen füllen, 
was Sy deraushalten gebrauchn Nutzen messn mugen, on 
unnser und meiny^lich Irrung. Wir wellen Sy auch bey di- 
ser unnserr Gab genediklich hannthaben Schützn schermen, 
und Sy davon nicht bringn lassn ungeverlich. Mit urkund 
des briefs Gebn zu Lünntz an Eritag vor sannd Veyts tag 
Nach Cristk geburde Vierzehnhundert und im Dreiundnen- 
tzigistn, Unnsers kaysertumbs im Zwayündviertzigistn, Unnserr 
Reiche des Römischn im vierundfünftzigistn, und desHungrischn 
im fünfunddreiffigistn Jaren. 
VLU. 
Verleihung des Fischrechtes. 1517. 
Wir Maximilian von Gottes Gnaden Erwöhtter Rom. 
Kayßer ete. Bekennen öffentlich mit diesen Briefs für Unß, 
Unsere Erben, und Nachkomen und thuen Kunc allermännig- 
lich. Wie wohl weyt. Unser Lieber Herr, und Vatter Kay 
fier kriäerieL daß Closter, und Gottshauß zu der Heiligen 
Dreyfaltigkeit St. Lernhardts in Unserer Stadt Neustatt 
da dan seiner lieb gemahl Unser Liebn Frau Mutter ein ge- 
bohrne Königin von Portugal! Löbl. gedächtnus leibhafftiglichen 
begraben ligt) gestifft, und dasselb mit Rendten, und Gülten 
Versehen hat, So seyn Wir doch bericht, wie solches Gotts- 
hauß, auch die Brüder, so darinnen wohnen, an Vish-waydr 
etwas Mangel leyden; und damit Sie dann durch ihre Leibs 
nahrung inhalt, und nach aufsazung ihrer regul, und des 
jetzt gemelten Unsers lieben Herrn, und Vatters Stifftung 
dem Allmächtigen dienen, auch dem Gorts-dienst desto leichter
	        
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