Volltext: Das Cisterzienser-Stift in Neustadt, die Nonnen des nähmlichen Ordens in Wien [13,1] (13 = Abth. 1, Oesterreich unter der Enns dießseits der Donau ; Bd. 9 ; / 1835)

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Geben zu der Nerrenstat an Samstag vor fand Margareten 
Lag/ nach kristi gepurde Vierzehenhundert und Fünff und 
viertzig Zar, Vnsers Reichs im Sechsten Jare rc. Nu haben 
wir Wir angesehen des Vorbemelten Abbts vleiffig gebet 
(d. i. Bitte), und das wir der worhait und gerechtikait 
Beystand schuldig sein getuen, darbey auch gesehen das der 
egmelt Haubprief gantz gerecht vnuerseret an allen Ennden, 
und auch vngeradiret ist/ und mit dem Sigel der Kayserlichen 
Maiestat/ wie oben stet/ wolgeuestiget ist, und darumb haben 
wir also zu rechter gezeugnus dem Vorgemelten Abbt zu der 
heiligen Driualtigkeit ditz Vnfer Vidimus und gezeugnus mit 
Vnser Brobstey anhangunden Jnsigel gegeben, doch VnS vnd 
den Vnsern allzeit an schaden. Geben zu der Newenstat an 
Mirichen vor fand Leonhards Tag des heilichen Peichtigers, 
nach kristi geburde Viertzehenhundert und in dem acht und 
achtzigsten Jar. (AuS dem Archive deS Stifts Neukloster zu 
Neustadt.) 
VI. 
Ertheilung der Befreyung vom Umgelde. 144Z. 
Wir Friderich von GotteS Rom. König/ Herzog zu Oe 
sterreich rc. Bekennen für Uns, Unsere Erben, und Nachkom 
men, und thuen Kundt öffentlich mit dem Briefs, daß Wir 
dem Ehrsamen Geistlichen Unstern lieben Andächtigen Heiri- 
riek dem Abbt, und Oonvent hier zu der heit. Dreyfaltkg- 
kheit des Ordens von Liters, und ihren Nachkommen die 
Gnad gethan haben, und Sie von allen Umgeldt, den sie 
llnß schuldig würden zu geben. Von Ihrem Wein, die Sie 
nun hinsihr hier in Unser Statt, oder in der Vorstadt schen- 
khen werden lassen, gefreihet haben, wissentlich mit dem 
Briefs; und meinen, seyen, und wollen, daß Sie darwider 
von niemandt sollen Bekümert, oder beschwart werden in Kei 
ne Weeg Ungeverlich. Davon gebieten Wir Unßeren Ge-
	        
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