Volltext: Das Cisterzienser-Stift in Neustadt, die Nonnen des nähmlichen Ordens in Wien [13,1] (13 = Abth. 1, Oesterreich unter der Enns dießseits der Donau ; Bd. 9 ; / 1835)

104 
und im nämlichen Jahre die Urbar-Steuer von St. Lauren 
zen/ St. Johann und Willendorf um 1450 Gulden, und 
ein Drittel der Landsteuer von Neukloster, Strelzhof und 
Tachenstein um 1120 Gulden anzukaufen. 
Bey diesen segensreichen Unternehmungen für das Beste 
seines Stiftes entzog sich unser Abt keineswegs den Geschäften 
des Staates. Er war daher schon im I. 1§89 zum ständischen 
Raitherrn (kationum Deputatus) und 1663 zum wirklichen 
Verordneten des N. Oe. Prälatenstandes erwählet worden; 
und verrauschte erst nach sechs Jahren dieses Amt mit der 
Würde eines beständigen Ausschusses, die er dann bis zu sei 
nem Tode beybehielt. (?. Philipp Huebers Mnsept.) 
Unter Alexanders Regierung wurde im Jahre 1699 der 
Cartowitzer-Friede geschlossen, zu dem endlich die Türken, 
durch die seit dem Entsätze Wiens unausgesetzt glücklichen 
Waffen des Kaisers gezwungen wurden, und vermög welchem 
dieselben ganz Ungarn, Slavonien und Siebenbürgen wieder 
an Oesterreich abtreten mußten. Doch bald brachen abermahl 
noch gefahrvollere Zeiten ein; denn es entstand mit dem Tode 
König Carls H. von Spanien im Jahre 1700 der spanische 
Secessionskrieg. Die Feinde suchten die noch immer mißver 
gnügten Ungarn gegen den Kaiser heimlich aufzureihen, und 
es entstanden neuerdings Unruhen, deren Triebfeder Ragozy, 
Fürst von Siebenbürgen, war. Diese setzten Neustadt um so 
mehr in die Gefahr eines Ueberfalles, da am 29- März 1701 
das Haupt der Mißvergnügten in Ungarn, obiger zu Tokay 
gefangene Fürst Ragozy nach Neustadt in die Burg zur Ver 
wahrung uberbracht wurde, den seine Anhänger an allen Or 
ten aufsuchten. Er entkam aus seinem Gefängnisse, als die 
kaiserlichen Commissäre eben mit der Abfassung seiner Verur 
teilung beschäftiget waren, und floh zu den Seinigen, worauf 
noch der Stella'sche Hof hierzu gekauft, woraus der jetzige 
Mayerhof entstand.
	        
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.