Volltext: Der josefinische Klostersturm im Land ob der Enns

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In der Gegenwart. 
Gordische 
Knoten 
Provisorien 
Der 
Religionsfond 
Um den auf die Reformordination gestützten Bitten der Karmeliten um 
Rückgabe ihrer Ordenskirche, bezw. Ausscheidung der pfarrlichen Funktionen 
endlich entgegenzukommen, ist auch die Erbauung einer neuen Pfarrkirche „zur 
hl. Familie" auf dem schon gekauften Grund denn Pfarrhof eingeleitet und 
hiezu ein Verein gegründet, damit der Ban durch Schwierigkeiten ans der 
Konkurrenzfrage nicht zu sehr behindert werde. Viele pfarrliche Funktionell 
(Taufen, Eheschließungen, selbst Funeralien) werden jetzt schon in der Kapelle 
des Pfarrhofes vorgenommen. 
So ragen die Denkmäler des Josefinischen Klostersturmes allenthalben 
in die Gegenwart herein, Denkmäler der Gordischen Knotenkunst damaliger 
Jurisprudenz, die mehr und mehr verknüpfte und verwirrte, während sie lösen 
wollte — oder durch hauen? Das Durchhauen mag die Sturmeslaufbahn der 
Eroberung freigeben, Herrschaft verleiht es nicht, Regieren ist es nicht. 
Machtsprüche sind oft nur der Ausdruck der Ohnmacht — Recht zu sprechen; 
und entsprungen dem Augenblick äußerster Verlegenheit schaffen sie dann für 
die Dauer nur Verlegenheiten; fehlt der voraussehende Blick des Gesetz¬ 
gebers, dann entstehen durch Dekrete Provisorien. 
Und dieser Zug des Provisorischen, des Unfertigen, Ungeklärten haftet 
in kennzeichnender Weise dem, ja fast all dem an, was aus dem Josefinischen 
Klostersturm erstand, gewissermaßen auch der Gründung aller Josefinischen 
Gründungen auf dem Kultgebiet: dem Religionsfond. Im Artikel 31 des 
Konkordates vom Jahr 1855 ist er anerkannt als ein Kirchenvermögen, das 
der Staat verwalten soll unter der „Inspektion" der Bischöfe; wie sie diese 
auszuüben haben, darüber wird zwischen Papst und Kaiser ein Übereinkommen 
getroffen werden und ebenso über die Aufteilung in ständige kirchliche Do¬ 
tationen; aber was „werden" wollte, ist noch immer nicht geworden! Trägt 
nicht au sich schon die Verwaltung eines Eigentums durch einen anderen 
den Charakter des Provisorischen an sich? und in welchem Rechtsverhältnis 
zur Kirche betrachtet sich der Staat bei der Verwaltung ihres Vermögens? 
Und welches ist der materielle Bestand des Religionsfonds? Der 
Religionsfond war hauptsächlich Gedanke Josefs bei seinen Maßnahmen an 
den Klöstern; der Religionsfond ist entstanden ursprünglich, hauptsächlich, 
wenn auch nicht ausschließlich aus Klostergut und darum zum Ende der 
Geschichte vom Josefinischen Klostersturm das letzte Wort dem 
Religionsfond: 
Im Staatsvoranschlag für das Jahr 1907 sind beim Re¬ 
ligionsfond für Österreich ob der Enns präliminiert: Einnahmen 161.477 K; 
Ausgaben 480.331 K, dazu mit Verwendungsdauer bis Ende Dezember 
1908: 27.200 K und außerordentliche Erfordernisse 8667 K, zusammen 
516.198 K. — Abgang: 354.721 K.
	        
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