Volltext: Der josefinische Klostersturm im Land ob der Enns

Stifte ititb Klöster nach bem Frieden. 
515 
Tridentinum zum Ersatz angeordnet hatte (S. 310). Kommendatarabt Stadler erhielt 
mit Regierungsdekret dd. 21. Juni 1790 den Auftrag die mit Geld bedeckten oder 
nachweislich durch Stiftbriefe auf Realitäten gelegten 1701 Messen und 54 Ämter 
unter die seit der Umpfarrung ausgesetzten Seelsorger aufzuteilen, außerdem den 
Garstner Geistlichen aufzulegen von den durch das Tridentinum angeordneten Messen 
soviele zu lesen, als sie sonst jährlich im Konvent zu lesen hatten. Diese Verkündigung 
wurde aber den Garstner Geistlichen nie gemacht; trotzdem hatten viele freiwillig diese 
gewohnten Stiftmessen gelesen; als ihnen aber die Last zu groß wurde und sie in ihrer 
Gewissenhaftigkeit beim Bischof um Dispens ansuchten, ergaben die Erhebungen, daß 
wohl die Messen der 1. Gattung persolviert waren, von der 2. und 3. Gattung aber 
bis Ende 1803 52.938 Messen im Rückstand geblieben waren, für deren nachträgliche 
Persolvierung der Religionsfond hätte aufkommen müssen; für die Zukunft wären jähr¬ 
lich 4146 derartige Messen zu persolvieren gewesen. Die Regierung anerkannte den 
Rückstand von 28.577 Messen der 2. Gattung, und daß in Hinkunft derartige 1681 
Messen auf Kosten des Religionsfonds persolviert werden müßten; es blieb nichts übrig 
als den Vorschlag des Bischofs auf Reduktion anzunehmen, daß über die Messen de 
praeterito hinausgegangen, statt derselben in Zukunft aber vom 1. Jänner 1804 ab 
4 Jahrtage mit Libera in der Pfarrkirche zu Garsten gehalten, zur Bedeckung eine 
Obligation per 400 fl. exszindiert und darüber ein ordentlicher Stiftbrief ausgestellt 
werde. Dies wurde genehmigt dd. Wien 6. Mai 1804 und dabei die oberhirtliche 
Sorgfalt für das Beste der Religion und Seelsorge, die billige Erwägung und die 
rühmliche Bereitwilligkeit des Ordinariates gelobt, „mit welcher es die Hand bietet zu 
einer so erwünschten Abhilfe". 
Als infolge des Finanzpatentes vom 20. Februar 1811 die Interessen 
der Stiftungskapitalien auf die Hälfte herunterfielen, wurden auch die Stift¬ 
messen auf die Hälfte reduziert: unentgeltlich zu lesen waren 4615 Messen, 
gegen Stipendium von 30 kr. 18.505 Messen, außerdem kamen durch die 
Abtretung des Jnnviertels und eines Teiles vom Hausruckkreis und einige 
andere Transferierungen 10.655 Messen an den obderennsischen Religions¬ 
fond zur Verteilung, so daß im ganzen 33.775 Religionsfondsmessen zu 
persolvieren waren; durch Reduktion auf die Hälfte sollten jährlich 16.566, 
jedes 2. Jahr 643 Messen persolviert werden. Bei der Genehmigung dieser 
Reduktion (1812) bekam die Regierung den Hofauftrag zu suchen, „den Beisatz 
des Konsistoriums, ,daß diese Reduzierung solange dauern soll, als die gegen¬ 
wärtigen Zeitumstände, welche den Grund zu dieser Reduzierung gaben, be¬ 
stehen werden', zu beseitigen". 
Auch für einige Stiftungsverbindlichkeiten, welche auf der früheren Stiftsherr¬ 
schaft Mondsee hafteten, mußte nach der Dotierung Wredes mit Mondsee ein freies 
Vernrögen aus dem Religionsfond exszindiert werden. 
Nach Hofkanzleiverordnungen vom 10. Juni 1844 und 24. April 1847 
sollten die (im Jahr 1811 auf die Hälfte reduzierten) Stiftmesfen wieder nach 
dem ursprünglichen Ausmaß persolviert werden. 
Mit Rücksicht auf die bevorstehende Vermehrung erschien der Regierung 
um so bedenklicher das Ansuchen des Bischofs Ziegler, daß sein Diözesan- 
klerus von der unentgeltlichen Persolvierung der Religionsfondsmessen befreit 
werde. Nach dem von der Regierung unter dem 16. Dezember 1847 erstatteten 
33*
	        
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.