Volltext: Der josefinische Klostersturm im Land ob der Enns

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Franz II. 
Münzbach bis 
in die 
Gegenwart 
1/2 Meter breiten Mauer umfangen, innerhalb welcher auch der Pfarrgarten und der 
Friedhof gelegen sind. 
Der Meierhof und das Dienerhaus sind verkauft. Von den früheren Schlo߬ 
teichen sind 3 durch den gegenwärtigen Forstmeister Greinöcker wieder hergestellt, 
Spuren der einstigen prächtigen Wasserleitung in das wasserarme Windhag wurden 
1906 aufgedeckt. 
Das ehemalige Beichtvaterhaus istPfarrhof; Stall und Holzhütte beim Pfarrhof 
— das einstige Portiunkulakirchlein. 
Die Grundmauern der abgebrochenen Peterskirche geben Keller ab für ein aur 
Wald einsam gelegenes Gasthaus, das ehemalige Stiftsbräuhaus. Vom gewesenen 
wunderherrlichen „neuen Schloß" ist keine Spur sichtbar, den Standplatz kann man 
in einer Wiese sich denken. Eine malerische Ruine ist der Rest vom „alten Schloß", 
dem ersten Kloster Windhag. 
In das frühere Dominikanerkloster zu Münzbach war das Siechenhaus 
der Stadt Linz übersetzt worden. 
1842 wollte der Linzer Magistrat das Gebäude um 3200 fl. kaufen; es wurde 
nicht genehmigt. 
1844 wurde zu überlegen gegeben, ob nicht die Veräußerung des Gebäudes zu 
Münzbach für den Religionsfond vorteilhafter wäre als die bisherige Verwendungsart. 
Der Kreisingenieur des Mühlviertels schützt das Gebäude mit Einschluß der 
Pfarrhoflokalitäten auf 4000 fl., ohne diese auf 3000 fl. K. M. und beantragt für 
das ganze Gebäude einen Mietzins von 250 fl., von 200 fl. ohne Pfarrhoflokalitäten. 
Die Reparaturen in den von der Siechenanstalt benützten Ubikationen veranschlagt er 
auf jährlich 60—70 fl. 
Vom Magistrat Linz war das ganze Gebäude auf 3000, ohne Pfarrerwohnung 
auf 2000 fl. geschätzt, zur Behebung der bestehenden Baugebrechen ein Erfordernis 
von 7676 fl. K. M. und nach geschehener Ausbesserung für jährliche Reparaturen 
110 fl. K. M. berechnet worden. Übrigens erklärte sich der Magistrat und der bürger¬ 
liche Ausschuß gegen den Ankauf des Gebäudes für den Siechenfond wegen Unzuläng¬ 
lichkeit desselben, da einen Abgang vorschriftsmäßig die Stadt Linz zu decken hätte. 
Im Jahr 1848 wurde von der Regierung die neuerliche Einvernehmung des 
vergrößerten Bürgerausschusses und des Magistrates Linz beschlossen darüber, ob sie 
das Gebäude im dermaligen Zustand um 3000 fl. oder doch wenigstens um 2000 fl. 
kaufen, wenn nicht, wie viel jährlichen Mietzins sie geben und auf welchen Zeitraum 
sie mieten wollten, und endlich, wohin im Fall anderweitigen Verkaufes die Siechen¬ 
anstalt käme. Die Stadt erklärte, auf keinen Fall das Gebäude zu dem bezeichneten 
Preis kaufen, aber von 1848 an auf 10 Jahre um 280 fl. mieten zu wollen, wobei 
jedoch der Religionsfond die nach dem bürgerlichen Gesetzbuch dem Eigentümer ob¬ 
liegenden Baureparaturen zu bestreiten Hütte. Allenfalls würde die Siechenanstalt in 
das Schloß zu Freistadt übersetzt werden, wo sie um 360 fl. jährlichen Mietzins im 
Jahr 1830 größere und bequemere Ubikationen inne gehabt (bis 1833); die Trans¬ 
ferierungskosten von Münzbach nach Freistadt beliefen sich damals auf 462 fl. 24 kr. 
Der Magistrat Freistadt aber wollte das Siechenhaus nicht mehr in Miete 
nehmen, dagegen unentgeltlich einen Baugrund hergeben, wenn der Linzer Magistrat 
ein neues Siechenhaus dort erbauen wollte; der Magistrat Freistadt hoffte das Schloß 
für Militärzwecke oder zu einem Kriminalgebäude vorteilhafter verwenden zu können. 
Das Ministerium des Innern eröffnet unter dem 7. Jänner 1849, daß 
im Einverständnis mit dem Finanzministerium beschlossen wurde, die Ver-
	        
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