Volltext: Der josefinische Klostersturm im Land ob der Enns

Wiederherstellung der Prälatenwahl, aber nicht der Stifte. 
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Sie erhielten durch unglaublich große Güte des Kaisers wieder die Ver¬ 
sicherung: „Das Kloster Engelszell ist nicht unter dieser Dotierung begriffen, 
sondern ich habe statt dessen das Kloster Mondsee hiezu nehmen lassen." 
Mondsee war für den Bischof, Engelszell für den Generalvikar bestimmt; 
das hatte der Kaiser im Übermaß der dringendsten Geschäfte vergessen - 
von der Hofkanzlei wurde das Gesuch der Engelszeller neuerdings abgewiesen 
dd. Wien 26. Februar 1791. 
Diese wagen es noch einmal ihre Bitte an den Kaiser zu richten, mit 
gleid)em Erfolg. Der Kaiser sprach: „Da muß ein Verstoß unterlaufen 
sein, das Kloster Engelszell muß hergestellt werden, besonders da es zur Aus¬ 
übung der Seelsorge und Hülfe mit derselben den fremden Pfarreien in der 
dortigen gebirgigen Gegend erlviesenermaßen notwendig ist." Und doch er¬ 
folgte die Erlediguilg dd. Wien 25. März 1791: „Die Supplikanten werden 
mit diesem ihrem Gesuch wiederholt abgewiesen. In der Abwesenheit Sr. Majestät 
meines Herrn Vaters: Franz." 
Die sämtlichen Engelszeller Geistlichen unterstehen sich noch ein letztesmal dcl. 
Wien 2. August 1791 ihre Bitte zu erneuern; sie mochten fürchten im vorhergehenden 
Gesuch eine allzu große Redefreiheit sich gestattet und der Gefahr eines Mißverständ¬ 
nisses sich ausgesetzt zu haben : vielleicht darum legten sie der letzten Bittschrift eine Ab¬ 
schrift der vorigen bei, in der sie zwei Wortänderungen unterlaufen ließen, die eine 
wohl zur authentischen Interpretation, in welchem Sinn sie den mit Emphase vorge¬ 
brachten Schlußsatz ihrer Bittschrift verstanden haben lvollten. 
Der Kaiser schickte am 3. August das Gesuch mit Handschreiben an beit 
Grafen Kolowrat. Nach Vortrag der Hofkommission folgte die Abweisung dd. 
Wien 24. August 1791. 
Über Vortrag vom 14. September 1791 wurde mit Hofdekret vom 
20. Oktober 1791 das Stift Engelszell mit 3477 fl. Erträgnis zur Dotation 
des Generalvikars bestimmt. 
Auch die ehemaligen Garstner Benediktiner bemühten sich um Wieder¬ 
herstellung ihres Stiftes. Zweimal ging Marian Kammerhofer nach Wien zu 
Kaiser Leopold, umsonst. Seine Mitbrüder muteten ihm zu, „als habe er¬ 
es mit der Erhaltung seines Stiftes nicht redlich genug gemeint. Doch wird 
das grundfalsch sein." 
Unter dem 29. Juni 1790 wurde der Regierung das Hofgesuch der 
sämtlichen Geistlichen des aufgehobenen Stiftes Garsten um Zurückgabe ihrer 
Güter und Habschaften und um Erlaubnis wieder mitsammen leben und einen 
Abt wählen zu dürfen zugestellt. 
Die Regierung übergibt das Gesuch dem Bischof zur Äußerung in Betreff 
der Notwendigkeit für die Seelsorge, legt ihm dabei aber schon sehr nahe die 
Unnotwendigkeit der Wiederherstellung, ja den Nachteil daraus für die Seel¬ 
sorge darzustellen: Regierung brächte es nie über das Gewissen ein so wider¬ 
setzliches Stift wie Garsten wieder in corpore festsetzen zu lassen. 
Der Bischof äußerte sich darauf unter dem 12. Juli 1790 sehr ungünstig; er 
beschuldigt die Garstner Mönche der Unwissenheit, Anhänglichkeit an Aber- 
und Garsiens
	        
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