Volltext: Der josefinische Klostersturm im Land ob der Enns

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Leopold II. 
Die 
Verwerfung 
Engelszells 
mendataire. Es folgte die Huldigung der weltlichen Offiziale, Beamten, Bürger und 
Untertanen. Um 12 Uhr war Tafel, nach der Vesper ein kurzes Operettl, unl 7 Uhr 
wieder Tafel und damit Schluß der gewöhnlichen Festordnung in Kremsmünster. 
Am 23. November fuhr die geistliche Kommission ab, die weltliche nahm 
die Übergabe der Temporalien vor, bei welcher es dem Regierungsrat beson¬ 
ders zur Genugtuung gereichte, daß Prior und R Rentmeister die Bitte vor 
brachten das Stift in der vom Regierungspräsidium eingeführten und von 
dem Herrn Kommendatarabt betriebenen Administration^ und Kanzleiordnung 
noch ferner zu unterstützen, da von derselben allein die Aufrechthaltung des 
Stiftes abhänge, welches durch diese Ordnung sich gebessert habe und ohne 
diese Ordnung wieder in Verfall kommen müßte. 
Abt Erenbert schloß die Abtei ab; er blieb bis an sein Lebensende in der „Aus¬ 
zugswohnung ". 
Der Abbe Commendataire verließ nach wenigen Tagen Kremsmünster; er 
hatte sich ein bescheidenes Quartier in Linz bestellt und begleitete, wie spater mitgeteilt 
werden wird, als Konsistorialrat den Bischof auf seinen Reisen zur Übernahme der 
Dotationsgüter. Vom Stift bezog er jährlich 1000 fl., bis er endlich die Pfarre Alt¬ 
lerchenfeld in Wien bekam (1804). 
Die Engelszeller Zisterzienser hatten nach der Rückkehr des Kaisers von 
der ungarischen Krönung die wiederholte allerhöchste Versicherung erhalten, 
daß die Wiederherstellung ihres und anderer obderennsischer Klöster gleich nach 
Anfang des nächstfolgenden Jahres 1791 erfolgen würde. 
Da erging nach kaiserlicher Entschließung vom 13. Dezember 1790 das Hof- 
dekret dd. 2. Jänner 1791: Der Bischof soll mit Mondsee und Baumgartenberg, 
der Generalvikar mit Engelszell, das Domkapitel mit Garsten dotiert werden. 
Die Engelszeller Zisterzienser gerieten hierüber in die größte Aufregung 
und Bestürzung. Sie überreichten neuerdings eine Bittschrift dd. 21. Jänner 
1791 um Wiederherstellung des Stiftes. 
Sie geben darin ihrer schmerzlichen Enttäuschung den schärfsten Ausdruck: Sie 
glauben, daß ihr Kloster umso weniger zur Dotierung des „ohne Notwendigkeit errichteten 
Bistums" verwendet werden könnte, da es „fremdes Eigentum", „nicht von einem 
österreichischen Landesfürsten, noch einem k. k. Vasallen, sondern von einem Ausländer, 
dem Passauer Bischof Bernhard von Brambach gestiftet und mit seinen väterlichen Erb¬ 
gütern dotiert worden ist". Falls der Kaiser zur Dotierung des Linzer Konsistoriums 
die gänzliche Einziehung und Aufhebung eines oder mehrerer Klöster notwendig findet, 
so unterfangen sie sich einen hiezu weit nutzbareren Vorschlag zu machen: Das über¬ 
flüssig reiche Stift Spital am Pyhrn soll aufgehoben werden. Die in diesem Stift auf¬ 
genommenen Priester sind nicht schuldig in diesem Stift zu bleiben. Sie genießen dort 
nebst der übrigen Unterhaltung eine sehr kostbare Tafel und reichlichen, ja überflüssigen 
Trunk, so daß sie sich den größten Teil des für sie täglich bestimmten Weines ersparen 
und das Geld dafür nehmen. Außerdem werden noch jedes haltende Amt, Predigt und 
die anderen Gottesdienste besonders bezahlt. So haben sich viele aus ihnen während ihres 
Aufenthaltes in diesem Stift mehrere tausend Gulden erspart, sodann mit diesem ihren 
Geld aus dem Stift begeben und für sich allein gelebt. Dieses Stift allein wäre hin¬ 
reichend zur Dotierung des Linzer Konsistoriums. 
In einer Beilage sind sämtliche noch lebenden Engelszeller (als Bittsteller) 
verzeichnet.
	        
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