Volltext: Der josefinische Klostersturm im Land ob der Enns

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Leopold II. 
Keine 
Prälaten 
mehr bei in¬ 
korporierten 
und 
verarmten 
Stiften 
Einspielender 
Bistums¬ 
dotation 
v 
Ranshofen, Reichersberg, Schlägl, nicht aber dem Stift Mondsee, in welchem 
außer der Pfarrgeistlichkeit noch 6 Pensionierte, darunter der Administrator, 
sich aufhielten; auch nicht dem Stift Waldhausen, in welchem noch 7 Defi¬ 
zienten waren; und endlich auch dem Stift Schlierbach nicht, denn dieses 
wurde schon wie ein aufgehobenes oder inkorporiertes betrachtet, nachdem der 
Abt selbst um Aufhebung gebeten hatte; außer dem Prälaten und der Pfarr¬ 
geistlichkeit waren dort noch 7 Defizienten. Vom Stift Kremsmünster sieht 
Rottenhahn voraus, daß es „seinen Stolz darein setzen wird den in jeder 
Hinsicht unfähigen Exprälaten wieder zu wählen" (Linz 12. August 1790). 
Hierauf ward mit Hofdekret vom 25. September 1790 erklärt: Von 
einer Prälatenwahl bei aufgehobenen oder inkorporierten Stiften kann nicht 
die Rede sein, auch nicht bei jenen, die vermöge ihrer Armut keinen Prälaten 
erhalten können, weswegen es bei Waldhausen und Schlierbach von einer 
Wahl abzukommen hat; dagegen ist dem Stift Mondsee die Resolution bekannt 
zumachen und ebenso dem Stift Kremsmünster, bei welchem sodann abzu¬ 
warten sein wird, ob es seinen vorigen Prälaten zu wählen verlangen wird. 
Rottenhahn zögerte aber mit der Bekanntmachung der kaiserlichen Reso¬ 
lution an Mondsee, weil dieses mit Hofbericht 66. Linz 31. August zur 
bischöflichen Dotation angetragen worden war und zwar nach Wunsch des Bischofs. 
In diesem Hofbericht wird hervorgehoben: Nur drei Individuen kommen für die 
Prälatur in Mondsee in Betracht: der Administrator, der durchaus die Pfarre Straß- 
walchen sich wünscht, der Pfarrer zu Zell, der selbst Bedenken tragen wird ans seiner 
bisherigen Verschlossenheit öffentlich aufzutreten und endlich der Pfarrer von St. Wolf¬ 
gang, der unruhigste Kopf der Welt, der nicht nur bei Lebzeiten des Prälaten als Prä¬ 
latur-Mitbewerber, sondern auch nachhin unter dem Administrator zum Vertreter der 
Untertanen gegen seine eigene Herrschaft sich hat angetragen und gebrauchen lassen. 
Der Bischof äußerte sich, daß es wohl gut und dem gegenwärtigen 
Bedürfnis der Diözese sowie der alten Kirchenverfassung und steter Observanz 
angemessen wäre, wenn dem Bischof eine Hauptprälatur angewiesen würde, 
wo er statt 40 Chorsängern 10 ältere in der Seelsorge abgediente Welt¬ 
priester unterhalten und 30 Alumnen nachzügeln könnte, und wo der Bischof 
bloß das, was vorher die Hospitalität des Prälaten erforderte, für sich brauchte. 
Mit Bedachtnahme darauf riet die Buchhalterei auf Kremsmünster zur 
Dotation ein: Der Prälat war vorher aus der geistlichen Bank bei den Herren - 
ständen Primas und dies ist jetzt der Bischof. Kremsmünster hat 8000 sl. 
zum Religionsfond beizutragen, die Hospitalität kommt jährlich auf 4000 fl. 
zu stehen. Die 8000 fl. könnten direkt an den Bischof abgeführt werden, man 
würde sich die Betreibungen ersparen und Kremsmünster würde es zu be¬ 
sonderer Ehre und zur Aufnahme des Kredites gereichen, wenn der Bischof 
als Primas des hierländigen Prälatenstandes auch Prälat von Krems¬ 
münster wäre. 
Prior und Konvent von Kremsmünster melden unter dem 10. Oktober 
1790, daß das Stift sich zu nichts anderem entschließen könne als den noch
	        
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