Volltext: Der josefinische Klostersturm im Land ob der Enns

Wiederherstellung der Prälatenwahl, aber nid)t der Stifte. 
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In Rücksicht aus all das schlägt der Bischof vor: Wenn von den 9 noch be¬ 
stehenden Stiften 8 je 250 fl. jährlich geben wollten, so wäre damit der Gehalt für vier 
Theologie-Professoren aufgebracht; diese sollten aus dem Säkular- und Regularklerus 
genommen werden mit Bevorzugung eeteris paribus der Subjekte aus den Stiften. 
Die Lehranstalt soll in Linz errichtet werden, die Ordenskandidaten in einem beson¬ 
deren Haus unter geistlicher Leitung wohnen. Als Seminargebäude schlügt der Bischof 
vor das Karmelitenkloster; Linz hätte an dem einen Kloster der Kapuziner genug. Die 
Karmeliten, alte und zur Seelsorge unbrauchbare Emeriten, könnten nach Suben, Gleink 
oder Garsten versetzt werden, die als Kapläne gebrauchten Karmeliten von dem Jnter- 
teniment, das ihnen das Kloster zu zahlen hätte, und den 30 fl. vom Religionsfond mit 
Beihilfe der Meßstipendien unterhalten, auch allenfalls wegen Aushilfe der Alumnen auf 
eine geringere Anzahl reduziert werden. 
Er hofft, daß seine Vorschläge „am höchsten Orthe desto gnädiger erwogen 
werden, als ich zur Aufhebung des Generalseminariums nicht das geringste beigetragen 
habe; folglich auch nicht verdiene, die nachtheiligen Folgen davon für mich und meine 
Diözese und zwar am allerhürtesten zu erfahren". 
Ein Kandidat des Stiftes Wilhering, Franz Gamon, der zwei Jahre im General¬ 
seminar vom Stift erhalten worden war, meldete sich zum Übertritt in den Weltpriester¬ 
stand. Der Bischof fragte an, ob Kandidaten des Weltpriesterstandes, wenn sie von: 
Orden bereits im Generalseminar unterhalten waren, das Stipendium per 200 fl. nebst 
dem titulo mensae erhielten; sonst wäre ihnen der Übertritt unmöglich gemacht. Weiters 
zeigte der Bischof an, daß die Stifte den Antrag hätten ihre Kandidaten im gegen¬ 
wärtigen Jahr mitten im Lauf der Studien das Noviziat machen und wahrscheinlich 
nach diesem sogleich die Gelübde ablegen zu lassen (Linz 23. August 1790). 
Dem Bischof wird geantwortet, daß Klosterkandidaten, welche zum Weltpriester¬ 
stand übertreten, nichts aus dem Religionsfond zu erwarten haben, sondern sich wie alle 
neuen Kandidaten'an den Bischof wenden müssen, und daß sie nach der Verordnung vom 
4. Juli nicht eher aufgenommen werden sollen, bis keine Zöglinge der vormaligen General¬ 
seminarien, welche ihren Unterhalt aus dem Religionsfond zogen, mehr vorhanden sein 
werden. „Und da den Klöstern Hausstudien gestattet sind, haben Regierung und Bischof 
allein darauf zu sehen, daß diese Lehranstalten nach der Verordnung vom 4. Heumonds 
eingerichtet werden. Übrigens ist den Oberen der Stifte und Klöster zu überlassen, ob 
sie ihre Kandidaten vor oder nach dem Noviziat zur Erlernung der vorgeschriebenen 
theologischen Wissenschaften verhalten wollen" (Wien 24. Oktober 1790). 
102. Wiederherstellung der Pralatenwahl, aber nicht der Stifte. 
Mit allerhöchster Entschließung vorn 27. Juli 1790 wurde den Stiften 
insgesamt die Freiheit gegeben ihre Prälaten von nun an wie gewöhnlich zu ^Kommen- 
wählen. Konunendataräbte sollten bis zu ihrer Versorgung den Unterhalt vom 
Stift empfangen. 
Rottenhahn sieht darin nur die Abrogierung der höchsten Resolution 
über die Bestellung von Kommendataräbten, nicht aber die Ermächtigung an 
den aufgehobenen' oder inkorporierten Stiften nunmehr Prälaten zu wählen. 
Er teilt daher die kaiserliche Entschließung über die freie Prälatenwahl mit 
nur den Stiften Spital, Kremsmünster, St. Florian, Lambach, Wilhering,
	        
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