Volltext: Der josefinische Klostersturm im Land ob der Enns

Kleinarbeit der Landesregierung. 
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Der Prälat beklagte sich bitter, daß nun das Stift des Vorteils der 
eigenen Schwemmung, auf welchen ja auch die Regierung hingearbeitet, ver¬ 
lustig gehen und dem Fürsten einen nachgewiesenen Gewinn von 3332 sl. 
24 kr. jährlich zuschanzen sollte zunr reichlichen Ersatz für seine kostspielige 
Anlage. Immerhin erklärte sich der Abt bereit ans 20 Jahre dem Fürsten 
jährlich 5000 Klafter 3 Schuh lange Scheiter, davon ein Drittel hartes Holz, 
zu überlassen und zwar aus den vom Kanal entfernt gelegenen Waldungen, 
welche schon 'zur Schwemme bestimmt seien, die Klafter zu 3 fl. 15 kr. und 
2 fl., aus jenen Gegenden aber, wo der Kanal durchgeführt werde, zu 3 fl. 
und 1 fl. 45 kr.; selbstverständlich gegen Vergütung der Beschädigungen, die 
dem Stift und den Untertanen aus der Kanal- und Schwemmanlage zugehen 
würden. 
Die Staatsgüteradministration und die Regierung neigten zur Ansicht, daß 
vom Vorteil des Stiftes Schlägl mit Rücksicht auf das Publikum, „die mensch¬ 
liche Gesellschaft", „das allgemeine Beste" abgesehen werden müsse. Die Re¬ 
gierung berichtete darüber an Hof unter dem 28. November 1788, zugleich 
die anderen im Hofdekret vom 7. Juli ihr vorgelegten Fragepunkte berührend. 
Die Buchhalterei beharrte darauf, daß Passau bereits das Quantum 
überschritten habe und somit das Privilegium erloschen sei. Von den Holz¬ 
setzern in Wien konnte immerhin soviel erhoben werden, daß Passau vorlängst 
die bestimmte Holzmenge abgeschwemmt habe; die Ausschreibungen von 1753 
bis 1757 waren in Verlust geraten, die von 1761 bis 1769 nicht verläßlich 
und doch kam schon eine Summe von 234.933 Klafter heraus. Von den 
Mautämtern berichtete das Jnspektorat, daß nicht festgestellt werden könne, 
wie viel Holz aus dieser oder jener Gegend gebracht worden sei, da alles unter¬ 
einander in Wien ankomme. 
Mit Hofdekret vom 29. Dezember 1788 wurde bis zum Einlangen 
näherer Erklärung seitens des Fürsten Schwarzenberg und weiterer tunlicher 
Maßnehmung das Passauer Schwemmprivilegium belassen und dem Stift 
Schlägl noch gestattet das entbehrliche Holz an das Hochstift zur Abschwem¬ 
mung zu geben. 
Unter dem 1. Februar 1789 wurden der Regierung neuerliche Erheb¬ 
ungen über die Erlöschung des Passauer Privilegiums aufgetragen und den; 
Hochstift für jeden Fall noch ein Jahrestermin zur Schwemmung eingeräumt, 
bis zu dessen Verlauf das ganze Geschäft abgeschlossen werden sollte. Über 
die Tunlichkeit des Schwarzenbergischen Projektes mußte Lokalkommission ge¬ 
halten, der Abschluß von Kontrakten mit Schlägl und anderen teilnehmenden 
Eigentümern vorbereitet, die Entschädigungen der Parteien festgestellt und 
endlich Regierungsgutachten über die Rätlichkeit der Konzedierung an den 
Fürsten Schwarzenberg erstattet werden. Von vornherein verbat der Kaiser 
die Fixierung des Schwemmprivilegiums auf ein bestimmtes Quantum Holz 
und befahl die zeitliche Beschränkung auf 25 bis 30 Jahre.
	        
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