Volltext: Der josefinische Klostersturm im Land ob der Enns


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bringen, ohne aus jedem in einer Kirche aufzustellenden Bilde ein dahin nicht geeignetes 
Geschäft des Kreisamtes oder der Landesstelle zu machen, sondern die diesfällige 
Beurteilung und angemessene Belehrung der Pfarrgeistlichkeit, die dabei das meiste tun 
kann, dem Bischof zu überlassen. 
 
95. Der Sturz des Prälaten von Kremsmünster. 
Immer mehr und mehr drängte sich der abflauende Klostersturm zusammen 
zu einem letzten vernichtenden Anprall gegen den Prälaten von Kremsmünster, 
das starre Hauptbollwerk gegen den Josefinismus. 
Ein benachbarter Herrschaftsbeamter hatte angezeigt, daß der Pfarrer 
von Adlwang noch immer einen Opferstock in der Kirche habe. Der Abt 
mußte es büßen mit einer Strafe von 100 Dukaten (Wien 6. Dezember 1788). 
Nichtsdestoweniger „kam bald darauf doch wieder auf der Kanzel der 
Stiftskirche ein anderer Kremsmünsterer Geistlicher zum Vorschein, der einen 
Totenkopf hervornahm und denselben gegen die Zuhörer predigen hieß!“ 
Der oben erwähnte Herrschaftsbeamte hatte auch denunziert, daß noch 
immer die den Untertanen zu leistenden Vergütungen ausständig seien und 
die Taxordnungen überschritten werden. 
Der Prozeß über die Untertanenbeschwerden dauerte seit Jahren fort. 
Unter dem 15. Juli 1788 hatte die Regierung Bericht erstattet, über welchen 
die Hofkanzlei den Vortrag vom 19. Jänner 1789 verfaßte. Sie findet dem 
Abt zum Teil die Schuld daran beizumessen, daß die mannigfachen Ungebühren 
und Unordnungen in der Amtierung so lange unbehoben blieben, die Untertanen 
mit unbefugten Aufrechnungen beschwert, rechtmäßige Vergütungen ihnen 
vorenthalten wurden. Allerdings anerkannte die Hofkanzlei, daß die Unordnungen 
schon lange bestanden, ehe der dermalige Abt zur Würde des Stifts- 
vorstehers erhoben worden war, und daß der Abt auch gleich nach seinem 
Amtsantritt Bedacht genommen habe einige Gebrechen zu verbessern. Dann 
aber habe er es an der nötigen Oberaufsicht fehlen lassen, so daß der 
Hofrichter sich so Schweres habe zuschulden kommen lassen können. 
Der Kaiser resolvierte darüber unter dem 2. März 1789: „Dem Prälaten 
ist wegen seiner Sorglosigkeit über die Handlungen seiner Beamten in Meinem 
Namen durch die Regierung nicht nur ein scharfer Verweis zu geben, sondern 
auch der Prälat seines Amtes zu entsetzen und der dermalige Kommendatar- 
abt zu Lilienfeld als Kommendatarabt in Kremsmünster sogleich anzustellen, 
das Kloster Lilienfeld aber gänzlich aufzuheben.“ 
Das Hofkanzleidekret hierüber erschien unter dem 14. März 1789. Der 
ernannte Kommendatarabt war Maximilian Stadler, ein Benediktiner aus dem 
Stift Melk. 
Mit Resolution vom 26. März 1789 wurde das Stift Kremsmünster 
verurteilt zur Rückzahlung von mehr als 46.000 fl. an die Untertanen. 







	        
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