Volltext: Der josefinische Klostersturm im Land ob der Enns


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Wie verhängnisvoll dieser Erlaß werden müßte, wies der Propst von St. Florian 
für sein Stift nach: Das Stift hat 27 Pfarreien, 6 Lokalkaplaneien und darauf exponiert 
59 Geistliche. Für diese beträgt der kategoriemäßige Gehalt 23.050 fl., wozu ein Fond 
von beinahe 600.000 fl. nötig wäre. Nun hat St. Florian außer Vöcklabruck, wo aber 
ein weltlicher Verwalter aufgestellt ist, nicht 10 Pfarren, welche auch nur eine mittlere 
Wirtschaft besitzen, und wofür man alles zusammen genommen gewiß keine 40.000 fl. 
bekommen würde. 
Ernst gemacht wurde bei den Subenischen Pfarren (S. 155). Über die 
Art die Wirtschaftsrealitäten dieser Pfarren in Anschlag zu bringen und 
zu veräußern hatte der Wirtschaftsbeamte Paar einen Entwurf verfertigt. 
Dieser, vom Propst überreicht unter dem 5. Mai 1787, fand derartiges 
Wohlgefallen bei der Regierung, daß die Landesbuchhalterei beauftragt wurde darnach 
einen Unterricht zu verfassen, damit sämtliche Prälaten sich nach demselben 
richteten. 
Mit Hofkanzleidekret vom 18. August 1787 wurde die Veräußerung der 
Meierhöfe und Wirtschaften bei den 3 Pfarren angeordnet; jedem Pfarrer aber 
sollte etwas an Realitäten belassen und in die Dotation eingerechnet werden, 
so daß im ganzen ein Pfarrer 500 fl. und ein Kaplan 250 fl. bekäme, das 
Supraplus sollte in die Religionsfondskasse abgeführt werden. 
Unter dem 20. November 1787 übergibt die Stiftsadministration den Bericht 
über den Verkauf der Subenischen Pfarrhofrealitäten. Die Wirtschaftsgebäude der drei 
Pfarreien zusammen waren geschätzt auf 925 fl., die Gerätschaften auf 1441 fl. 34 kr., 
die Gründe (Äcker, Wiesen, Wald), zusammen 166 Joch, auf 1602 fl. 11 kr. Verkauft 
wurden die Gebäude und Gründe zu Raab um 1050 fl., zu Zell um 1100 fl., zu 
Taufkirchen um 1416 fl. 30 kr., die Gerätschaften um 2754 fl. 32 kr., also ein  
Kaufschillingserlös von 6321 fl. 2 kr.; die Zehente von allen drei Pfarren zusammen 
wurden in Bestand gegeben für jährlich 2154 fl. 31 3/4 kr. auf 6 Jahre. Zu Zell und 
Raab wurden die Wohnungen für die Seelsorger im alten Gebäude abgesondert, zu 
Taufkirchen sollte ein neuer Pfarrhof erbaut werden. 
Jedem Pfarrer wurden 2 Tagwerk Wiesen überlassen, um sich ein paar Kühe zu 
halten, der Ertrag in die Kongrua eingerechnet mit jährlich 6 fl. 
Der Bischof gab unter dem 28. Dezember 1787 eine Note an den 
Regierungspräsidenten Graf Rottenhahn, in welcher er die Schädlichkeit dieses 
Realitätenverkaufes auseinandersetzte. 
Der Bischof führt aus: Das Joch ist verkauft worden durchschnittlich um 9 - 10 fl., 
nichts zu erwähnen von dem niedrigen Anschlag der Gebäude; die Zinsen aus dem 
Kaufschilling per 6321 fl. 2 kr., gerechnet zu 3 1/2%, tragen 221 fl. 14 kr. und dazu der jährliche 
Zehentbestand mit 2154 fl. 31 kr., zusammen 2375 fl. 45 kr.; davon müssen 3 Pfarrer 
und 4 Kapläne mit 2500 fl. gezahlt, überdies noch die sarta tecta bestritten werden. 
Also muß der Religionsfond jährlich circa 124 fl. 15 kr. daraufzahlen und zu den Zeiten, 
da das Stift Suben noch bestand, sind die Pfarren so einträglich gewesen, daß sie noch 
ein beträchtliches Quantum an das Stift abführen mußten, der Pfarrer zu Raab bei 
1000 fl., der Kaplan 200 fl., der Pfarrer zu Taufkirchen 600 fl. und der Kaplan 200 fl., 
der Pfarrer zu Zell an 700 fl., zusammen 2700 fl. Das ist doch ein zu auffallender 
Unterschied zwischen einst und jetzt, wenn auch jetzt manche Zuflüsse (Stola, Opfer) aufgehört haben; 
übrigens kann der Kaufschilling per 6321 fl. 2 kr. gar nicht zur Dotierung der Seelsorger 
verwendet werden, weil ja doch der Pfarrhofbau zu Taufkirchen auf wenigstens 1000 fl.
	        
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