Volltext: Der josefinische Klostersturm im Land ob der Enns

211 
Holzwaren nur dann bewilligt werden könnte, wenn die inländische Erzeugung 
in gehörigen Gang gebracht sein würde. 
Die unparteiische Schätzung fiel aus auf 1050 fl. für Gebäude und 
Gründe. 
Am 30. Juni 1786 wurde der Kaufkontrakt geschlossen; die Zahlung 
des Kaufschillings sollte nach 5 Jahren beginnen in jährlichen Raten von 
100 fl. 
Am 15. Oktober 1789 beschwerte sich Lehrbach, daß kein Anfang gemacht 
werde mit dem Gewerbehaus, wohl aber das Lorettostöckl einem Binder 
verkauft, eine schöne steinerne Stiege abgebrochen und die Staffeln veräußert, 
das Marmorpflaster ausgehoben und großenteils schon versilbert worden sei. 
Der Magistrat hatte mit anzüglichen Grobheiten, Drohungen und Verleumdungen 
erwidert und die Untersuchung vereitelt. Lehrbach verlangte Genugtuung. 
Die Antwort der Regierung war: Da das veräußerte Stöckl von keiner 
Beträchtlichkeit war und das Gewerbehaus ohne selbes seinen Fortgang nehmen 
kann, auch richtig ist, daß bei Zustandebringung eines solchen das ganze 
Klostergebäude umgegossen werden muß, so wird unter Einem der Vorgang 
denen von Grein durch das Kreisamt verhoben und mitgegeben, daß, falls das 
Gewerbehaus nicht zustande kommt, sie die Abtretung sich gefallen lassen müssen 
(5. Mai 1790). 
Mit der Zahlung der Kaufschillingsraten wurde 1791 begonnen und 
bis 1802 richtig fortgefahren. 
Die Einrichtung der Holzwarenfabrik unterblieb, obwohl es von 1789 
bis 1793 an Untersuchungen und Drohungen nicht fehlte. 
Der Magistrat berief sich darauf, daß ein Zeitpunkt für die Errichtung der 
Fabrik nicht festgesetzt worden sei, dann auf eingetretene Kriegsumstände und dergleichen, 
bis er im Jahr 1794 erklärte die Mittel zur Fabrikserrichtung nicht zu haben und die 
Herrschaft bat eine andere Bestimmung des Klostergebäudes zu erwirken. 
Es trat ein 10jähriger Stillstand ein. Im Jahr 1804 legte die Stadt Grein 
ein neues Gesuch vor auf eigene Kosten ein Bräuhaus im Klostergebäude errichten 
zu dürfen. 
Die Regierung beharrte auf Errichtung einer Berchtolsgadner Fabrik (1805). 
Dann wiederum 10jähriger Waffenstillstand. 
Als unter dem 9. Dezember 1815 die obderennsischen Landrechte die Regierung 
ersuchten das Fiskalamt anzuweisen, es solle wegen der Besitzvorschreibung des Religions- 
fonds bei mehreren ehemaligen Klostergütern einschreiten, ergab sich, daß die Stadt 
Grein von der Ermächtigung aus § 7 des Kaufkontraktes dd. 30. Juni 1786, auf 
ihre Unkosten sich in den grundbücherlichen Besitz der Realität schreiben zu lassen, nicht 
Gebrauch gemacht hatte. Die Verhandlungen darüber setzten sich fort bis 1831. 
Da ergaben sich jedoch neue Schwierigkeiten. 
Es kam auf, daß die zum Kloster gehörige Lorettokapelle zur Erbauung zweier 
Häuser veräußert worden war, worüber schon im Jahr 1789 die Staatsgüter- 
administration Beschwerde erhoben hatte. 
Ebenso hatten sich auf dem ehemaligen Kalvarienberg ein Buchbinder, ein 
Büchsenmacher und zwei andere Familien angesiedelt. Für diese hintangegebenen 
Entitäten hatte die Stadt 399 fl. 20 kr. C. M. eingenommen. Der Wert der unverkauft
	        
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.