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bequemer und mit weniger Kosten (als vielleicht die Adaptierung des Pfarrhof-
traktes in Münzbach erfordern würde) in dem nahe daran liegenden Abtei-
gebäude Baumgartenberg (!) versorgt werden könnte, hierüber Anzeige zu machen,
wodurch dann mehr Platz für die Siechen gewonnen werde, was umso wünschens-
werter wäre, da ja nur ein Siechenhaus errichtet würde.
Die Realitäten des ehemaligen Dominikanerklosters wurden als Dotationsgut
dem Linzer Domkapitel zugewiesen (1792).
1785.
50. Die Regulierung der Kapuziner- und Franziskanerklöster.
Am 19. Jänner 1785 traf in Linz der Raitoffizier Josef Büttner ein, den
die Stiftungshofbuchhalterei infolge allerhöchster kaiserlicher Resolution entsendet
hatte, um endlich einmal die Bedeckung der Mendikantenklöster im Land ob
der Enns in Ordnung zu bringen. Am 20. Jänner stellte sich Büttner dem
Landeschef und dem Buchhaltereivorsteher, auch dem geistlichen Referenten Eybel
vor, welcher über die Frage nach den bereits getroffenen Anstalten ihm bedeutete,
daß die Minoritenklöster zu Wels und Enns, dann die Dominikaner zu Münzbach
und die Paulaner zu Thalheim schon aufgehoben seien, den Geistlichen aber
keine Pensionen hätten angewiesen werden können, weil von diesfälligen
Verordnungen in Linz nichts bekannt sei. Büttner entwirft in seinem Bericht nach
Wien folgende Schilderung der vorgefundenen Zustände:
Nachdem nun das ganze Vermögen dieser Klöster in den fundum
einbezogen worden, sind die hinausgestoßenen Mönche gezwungen ihren Unterhalt
bei guten Freunden oder anderswo zu suchen; ebenso ergeht es den schon auf
die Seelsorge hinausgesetzten Mendikanten erster Klasse: auch ihnen wird kein
Unterhalt ausgewiesen, sie müssen sich unterhalten lassen von Pfarrern, bei
welchen sie sich als Kooperatoren, einige schon durch ein halbes Jahr, befinden.
Jene Mendikanten erster Klasse, welche sich dermalen bei alten Pfarrern als
Kapläne befinden, hat die Landesstelle gänzlich aus dem Pensionsstand hinweg-
gelassen. Nun sind sie aber auch ad nutum amovibiles und bedürfen einer
Pension nur solange nicht, als sie bei den Pfarrern sind. Anderseits ist die
Sammlung noch nicht eingestellt, weil von einigen Klöstern noch immer nicht
der Personalstand angemeldet ist und daher auch die Bedeckung nicht
berechnet wurde.
Büttner ließ sofort einen neuerlichen Auftrag an die Klöster hinaus-
gehen, daß binnen 3 Tagen a die recepti der Personalstand einbekannt werden
müsse. Inzwischen brachte er die Bedeckungsausweise für jene Klöster in
Ordnung, welche über den Personalstand den Bericht eingeschickt hatten, und
drängt die Regierung die auf den Pfarren schon ausgesetzten Kooperatoren