Volltext: Der josefinische Klostersturm im Land ob der Enns

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Der Provinzial P. Dominikus Throner, von den Äußerungen Eybels 
benachrichtigt, überreichte ein Majestätsgesuch unter dem 5. November 1784, 
in dem er nicht so sehr um Erhaltung des Klosters als um Belassung der 
Geistlichen im dortigen Kloster bat; die einbrechende Winterszeit mache die 
Übersetzung der alten meist gebrechlichen Geistlichen äußerst beschwerlich; wohin 
immer sie versetzt würden, überall würden sie ohne Dienstleistung sein; in der 
volkreichen Stadt Steyr könnten sie doch am Altar und im Beichtstuhl 
Aushilfe leisten, wenn die Kirche Filial- oder gar Pfarrkirche werden sollte; in 
Wien und Graz seien ja auch die Dominikanerkirchen Pfarrkirchen geworden; 
er wisse auch nicht, wo die Steyrer Patres unterbringen: das Kloster zu 
Münzbach sei aufgehoben, das halbe Kloster zu Krems habe er zu einem 
Depositorium für ausländische Waren hergeben müssen, nur noch die Klöster 
zu Wien und Retz seien übrig. Die Münzbacher Patres seien über Befehl in 
das Steyrer Kloster übersetzt worden, was solle nun geschehen, wenn auch 
dieses aufgehoben werde? 
Dieses Majestätsgesuch gab Anlaß zu einem Referat Eybels, das über das Vorgehen 
der geistlichen Filialkommission in der Klosteraufhebung mancherlei Aufschlüsse 
gibt. Der hauptsächlichste Inhalt ist folgender: 
Obwohl in der Resolution vom 6. März 1784 aus der Zahl der Klöster, die 
nach und nach aufgehoben werden sollten, jene hervorgehoben wurden, mit deren 
Aufhebung sogleich begonnen werden kann, so hat man doch selbst mit deren Aufhebung sich 
nicht beeilt: die Kapuziner in Urfahr und in Wels sind noch nicht aufgehoben; ihre 
Aufhebung wird leichter durchgeführt werden können, wenn die Kapuzinergehalte und die 
Pfarrerrichtung in Urfahr und Wels in Ordnung gebracht sein werden. Auch das 
wenig besetzte Franziskanerkloster zu Grein, das man, obwohl die Konzentrierung nach 
Pupping sehr leicht hätte geschehen können, über die verflossenen Monate noch 7 Monate 
und also bis ins Frühjahr beläßt, ist eine Probe, daß die Aufhebung im Land ob der 
Enns in keine fugam in hieme ausartet. 
Die Minoriten zu Enns und zu Wels hatten beide nur eine geringe Anzahl von 
Mönchen, zu Enns nicht einmal eine eigene Kirche; die geringe Zahl derer in Wels 
wurde durch Verwendung zur Seelsorge noch mehr vermindert; ihre Aufhebung war laut 
Aktes der dortigen Toleranzfestsetzung sehr ersprießlich, auch ist dieses Kloster wiederholt 
mit Bestandsgesuchen von Seiner Majestät abgewiesen worden. Ganz abgesehen davon, 
daß das Minoritenkloster zu Linz für die in Reduktion Fallenden Raum genug hat, so 
würde doch für die 6 Übrigbleibenden sich Platz in andern Minoritenklöstern finden, da 
ihnen der Religionsfond so viele zur Seelsorge Verwendete aus dem Brot bringt und 
der Exabt von Gleink, dermaliger Stadtpfarrer zu Enns, der Abt zu Schlierbach, der 
Propst von St. Florian, die Dechante und Kreisämter die zur Seelsorge Tauglichen mit 
allem Eifer unterbringen. 
Und wenn zu alldem endlich noch sittliche Umstände kommen, in welchen Ärgernisse 
leichter mit bescheidener Aufhebung als mit einer vielleicht nur mehr Aufsehen machenden 
Untersuchung gehoben werden, so sollen selbst Obere und Klöster mit dieser Moderation 
zufrieden sein. 
Alle bisher Aufgehobenen, wenn man den ersten bis zum mindesten vernehmen 
wird, sind mit der Moderation der Aufhebungskommission zufrieden; man sucht ihnen 
alles zu erleichtern, Gefälligkeiten, so viel man nur verantworten kann, zu erweisen, 
ihnen hiedurch Mut zu machen, ihre eigenen Aussagen, die sie oft gegen einander machen, 
will man als menschliche Schwachheiten gar nicht hören, geschweige denn, daß man ihnen
	        
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