193
Gemeinde in Pichlwang um den Schätzungswert von 286 fl. 15 kr. überlassen und der
um die Kirche befindliche Grund im Ausmaß von 2400 Quadratschuh zur Kirche
geschlagen so, daß er seinerzeit durch Abrechnung gegen andere den Katholiken zu
überlassende Realitäten der Protestanten reluiert werden sollte. Das Kirchlein war auf
912 fl. geschätzt.
Über Vorstellung des bischöflichen Ordinariats dd. Linz 10. Jänner 1840
wurde mit Hofkanzleidekret dd. 18. März 1843 entschieden: Der Bestand eines Bei-
hauses zu Pichlwang für Akatholiken der dortigen Gegend ist durchaus nicht begründet,
da für ihr religiöses Bedürfnis durch die erst 1819 erfolgte Errichtung eines neuen
Pastorats in Attersee und durch die Zuweisung zu diesem sowie zu dem früher schon
bestehenden Pastorat Rutzenmoos zureichend gesorgt ist. Die Stellung eines eigenen
Bethauses zu Pichlwang ist zudem weder nach den Bestimmungen des Toleranzpatentes
vom 13. Oktober 1781 zulässig noch mit dem Hofkanzleidekret dd. 15. Februar 1841
vereinbar. Durch das bayrische Reskript dd. 10. März 1812 wurde den Akatholiken
der Gebrauch des Gebäudes für ihren Kult überlassen, auch durch die beiden Hofdekrete
dd. 2. Jänner 1818 und 16. Oktober 1823 wurde den Akatholiken nicht das Eigentums-
recht, sondern nur die zeitweise Ausübung ihres Kultes in der Kirche zu Pichlwang
gestattet, von welchem Zugeständnis sie übrigens nie Gebrauch gemacht haben. Doch sind
die Akatholiken Eigentümer der kirchlichen Einrichtung geworden und können zur Nach-
zahlung des noch fehlenden Kaufschillings verhalten werden. Nicht in der Ordnung
war es, daß der katholische Klerus 1828 sich eigenmächtig in den Besitz der Kirchen-
schlüssel setzte.
48. Aufhebung des Franziskanerklosters zu Grein.
Mit Hofdekret dd. 8. Oktober 1784 wurde die Regierung angewiesen
die Ausweise über die Bedeckung der aufzuhebenden und der zu verbleiben
habenden Mendikantenklöster zu liefern. Die Sammlung hat aufzuhören. Die
mit einem numero fixo von 41 Geistlichen verbleibenden Kapuzinerklöster in
Linz, Gmunden und Schärding sollen teils mit ihren Stiftungen (die sie
weiter behielten), teils mit zugeteilten neuen Verbindlichkeiten bedeckt werden,
die übrigen zu reduzierenden 267 Köpfe aber teils aus den eigenen sicheren
Einkünften, teils aus dem kurrenten Religionsfond ohne Verbindlichkeit ihren
Unterhalt finden. Die unsicheren Eingänge und Zuflüsse an Kurrentmessen,
Almosen und dgl. müssen aufgeschrieben und (nach Formular) quartaliter
verrechnet werden, damit den Mendikanten dasjenige, was sie auf dieser Seite
empfangen, in dem nächsten Quartal an der aus dem Religionsfond abzureichenden
Bedeckung abgezogen werde. Die Sammlung hört am 1. Jänner 1785 auf,
von welchem Tag an jedesmal im vorhinein quartaliter die Bedeckung den
Klöstern anzuweisen ist u. zw. für die Kapuziner zuhanden des Guardians im
Weingarten und für die Franziskaner zuhanden des Guardians in Pupping.
Das Franziskanerkloster zu Grein kam sofort zur Aufhebung, aber noch
nicht zur Auflösung. Der Aufhebungsbericht ist datiert vom 29. Oktober 1784.
Die Aufhebung wurde den Franziskanern verkündet in Gegenwart des „Schutz-
und Stiftsherrn“, des Generals Rudolf Graf von Salburg. Der Guardian
Dionysius Knodt, „ein rechtschaffener und bescheidener Mann“, hatte selbst