Volltext: Der josefinische Klostersturm im Land ob der Enns

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Zweckhammer weiß außer diesem nur noch einenVorschlag zu machen: die Pfründler 
des bemittelten Bürgerspitals vor der Stadt in das Kloster zu bringen, weil sie ohnedies 
im Spital wenig Raum hätten, und dann die in sehr schlechter Lage befindlichen 
armen Pfründler des Bruderhauses in das leere Spital zu versetzen, das Bruderhaus 
aber dem Militär zu einem Spital zu überlassen oder zu veräußern. 
Das Kloster wurde sowie das zu Wels dem Langlois'schen Infanterieregiment 
angetragen (Oktober 1784). Man fand es entsprechend: 4 Militär- und zwei Feldwebel- 
zimmer, 3 Kompagniemagazine, dann das ganze Regimentsmagazin zur 
Aufbewahrung des Proviants und des Artilleriegeschirres, das bisher in Steyr war, nebst 
Requisitentrain konnten im Ennser Kloster Unterkunft finden. Auch 4 zu Steyr stehende 
Proviantwagen sollten in einen Holzschuppen des ehemaligen Klosters gebracht werden. 
Das Welser Kloster bot Raum für 2 Offiziersquartiere und 60 Betten oder, 
wenn mangels einer zweiten Küche nur 1 Offiziersquartier hineingegeben würde, für 
70 Betten. 
Mit Hofdekret vom 23. April 1785 wurden beide Klöster (und das 
Braunauer Kapuzinerkloster) dem Militär überlassen gegen billigen Zins. 
Das Militär bot für das Welser Kloster 316 fl., für das Minoriten- 
kloster 197 fl. Zins an. 
Bei letzterem war der Keller (zum Teil) und der Garten einem Gastgeb zu Enns 
auf 1 Jahr in Bestand gelassen worden. 
Da der Stadtmagistrat in Enns den Service für das ins Kloster gelegte Militär 
herbeigeschafft hatte, zahlte das Militär den Zins vom 6. September 1785 bis Oktober 
1788 an den Magistrat; dieser zog davon mehr als zwei Drittel für sich ab. 
Die Regierung fand die Einquartierung dem Religionsfond sehr nachteilig 
und beantragte dem Militär zu künden und die Gebäude zu veräußern 
(1789). Das Militärkommando war gern bereit die Mannschaft heraus- 
zunehmen, wofern nur wieder wie früher die Quartiere in den Bürgerhäusern 
angewiesen würden. Auf höheren Zins oder Ablösung ließ sich aber das Militär 
nicht ein, da die Gebäude zu einer wirklichen Kaserne zu klein waren, Quasi- 
kasernen aber nach dem Bequartierungssystem nicht mehr statthatten. 
Die Buchhalterei schlug vor die beiden Klöster zu Wels und Enns den 
Ortsmagistraten unentgeltlich zu überlassen; die Städte sollten nur die Haus- 
steuern und Reparaturskosten auf sich nehmen, der Zins von den dabei befind- 
lichen Kellern und andern Gemächern, so von Privaten benützt werden, an den 
Religionsfond abgeführt und die allenfalls vorhandenen Gärten oder sonstigen 
Anger veräußert werden. 
Die Regierung bestand jedoch auf einem angemessenen Kaufschilling. Das 
Kloster zu Enns war geschätzt auf 1800 fl., die Bürgerschaft bot 1000, dann 
1500 fl.; zu diesem Preis erhielt sie das Kloster (Wien 2. März 1790). 
Die Exminoritenkirche zu Wels wurde zum Kriminalgefängnis in Antrag 
gebracht, von der Hofkommission (für die Systemisierung der Kriminal- 
jurisdiktion) auch das Kloster, allerdings bis nach geendetem Krieg, für das 
Kriminalgebäude vorbehalten (Juni 1790). 
Der Magistrat bot für Kloster, Kirche und Garten 2550 fl., 50 fl. 
über den Schätzungswert, und wollte die Gebäude zu Kasernen verwenden.
	        
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