Volltext: Der josefinische Klostersturm im Land ob der Enns

187 
Die Regierung trug an, dieses Kloster sowie das der Minoriten zu 
Enns (und das der Kapuziner zu Braunau) dem Militär zur Bequartierung, 
Unterbringung des Proviantes und als Regimentsdepositorium einzuräumen, da 
sie doch zu anderem Gebrauch nicht geeignet seien. 
Die kaiserlichen Verfügungen wurden über die genannten Klöster 
zusammen getroffen, daher soll zunächst von der Aufhebung des Ennser Klosters 
die Rede sein. 
Die Inventur ergab einen Aktivstand von 28.219 fl. 32 kr. 1 darunter 
bei Privaten anliegend 25.930 fl., Passiven per 1316 fl. 50 kr., somit 
ein reines Vermögen von 26.902 fl. 42 kr. 1 4 d. Außerdem wurden an den 
Religionsfond noch 2 Aerarialobligationen per 50 fl. übergeben, die im 
Inventar nicht aufschienen, und ebenso eine auf das Minoritenkloster zu Enns 
gestellte Obligation per 1000 fl. 
Zum Realitätenbesorger wurde Matthias Zweckhammer bestellt. 
Mit der Bewachung des Klosters nach gänzlicher Austretung der 
reduzierten Minoriten (6 Patres und 4 Laienbrüder) wurde der verbliebene 
Hausknecht gegen monatliche 6 fl. beauftragt. 
Kirche hatten die Minoriten in Enns nicht. Als sie vor dem Luthertum 
aus ihrem Kloster hatten weichen müssen, wurde in ihre Kirche die Pfarre 
(von Lorch) übertragen (1553). 1644 kehrten die Minoriten in ihr Kloster 
zurück; als besonderes Heiligtum wurde ihnen nur die an der (nunmehrigen) 
Pfarrkirche gelegene, vom Kreuzgang aus zugängliche Antonikapelle überlassen, 
nicht viel mehr als eine Altarnische. 
Sie wurde nach der Aufhebung als eine Abspeiskapelle bei der Stadt- 
pfarrkirche behalten. 
Die Versteigerung der Effekten wurde am 16., 17., 18. Februar 1785 
vorgenommen. Eingehoben wurden 2133 fl. 20 kr. 
Auch der Wein war verkauft worden. 
Daraus, daß dem Laienbruder Andreas für die vorzügliche Besorgung des Weines 
vom 22. November 1784 bis 19. Februar 1785 eine Remuneration von 24 fl. 
bewilligt wurde, kann geschlossen werden, daß der 22. November (wohl nicht der Tag 
der Aufhebung, aber) der Tag gewesen ist, an welchem die Kommunität sich auflöste. 
Für die Bibliothek wurden 20 fl. geboten, doch ließ man sie unverkauft stehen, 
indem sie meistens aus akatholischen und verbotenen Büchern bestand, die man sich nicht 
unter die Leute zu bringen getraute. Schon die Aufhebungskommission hatte gefunden, 
daß die Bücher nullius valoris seien. In der Erledigung des Lizitationsberichtes 
befahl die Regierung die Bücher als Makulatur zu behandeln. Später wurde doch der 
Katalog nach Wien eingesendet. Für die Hofbibliothek wurde nichts Passendes daraus 
gefunden (Wien 16. Juli 1787). 
Die Verwertung der Gebäude schien nicht leicht; enge Gänge, „winkelmäßige 
Abschnitte“, kleine Zimmer machten das Haus nicht vorteilhaft. An 
Privatparteien es zu vermieten schien nicht möglich, weil nur eine Küche da 
war; an eine Kattunfabrik dachte man, dazu mangelte es jedoch an Wasser, 
höchstens für das Militär schien es anwendbar zu sein. 


	        
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.