Volltext: Der josefinische Klostersturm im Land ob der Enns

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und mit vollem Dank erinnern, ihre Bitte an den Monarchen gütigst einzubegleiten, daß 
doch dem Dechant jährlich 600 fl. zugesprochen werden möchten in Ansehung seines 
70jährigen Alters und durch 18 Jahre aufhabenden Amtes, ferners jedem der zuhause 
bei der Seelsorge angestellten Geistlichen (und dazu seien 4 notwendig) jährlich 450 fl., 
den andern beim Stift befindlichen Geistlichen 350 fl.; die Passiven des Stifts seien ja 
mit den landschaftlichen Aktivobligationen allein schon überzählig bedeckt und die Stifts- 
mitglieder verdienten diese Begünstigung durch literarische Tätigkeit, in welcher sie sich 
neben der Seelsorge ausgezeichnet hätten (St. Florian 29. Oktober 1784). 
Eybel referierte dazu: Die geistliche Filialkommission gibt sich alle Mühe und 
versäumt bei keiner ein aufzuhebendes oder administrierendes Stift betreffenden Gelegenheit, 
sondern sinnt selbst nach und beeifert sich den Klostervorstehern und subordinierten 
Individuen, soviel man beim Monarchen verantworten kann, alle Erleichterung zu geben 
und durch willigstes Betragen sie in vergnügten und fröhlichen Stand zu setzen; aber 
über die vom Hof festgesetzten Grenzen traut man sich nicht zu schreiten. Es ist daher 
die Bitte des Prälaten dem allerhöchsten Hof platterdings anheim zu stellen und höchstens 
in Ansehung des verdienstvollen alten Dechanten können Gründe der Billigkeit angeführt 
werden und insbesonders der, daß er ohnehin bei seinem hohen Alter diese Guttat einer 
erhöhten Pension nicht lange genießen wird. 
Dem Propst aber ward unter dem 19. November 1784 bedeutet, daß es ja bei 
ihm stehe verdienstvollen Geistlichen ihr Schicksal zu verbessern, indem er alte gebrechliche 
Seelsorger in das Stift zurücknehme und sie da ihre alten Tage in Ruhe genießen lasse 
und auf die Pfarren junge, arbeitsame und geschickte Männer aussetze. 
Die Bitte des Propstes von St. Florian um Erhöhung der Pensionen 
für die Geistlichen seines Stiftes fand Erhörung insoweit, daß dem Stifts- 
dechant mit kaiserlicher Entschließung 500 fl. angewiesen wurden. 
Socher, der provisorisch als Administrator des Stiftes Mondsee bestellt 
worden war, wurde nach Antrag der Regierung vom 26. Oktober 1784 als 
solcher mit jährlich 800 fl. Gehalt bestätigt (Wien 18. Jänner 1785). 
Nach Hofresolution vom 9. November mußten alle zur Seelsorge tauglichen 
Benediktiner aus dem Stift Mondsee exponiert werden; im Stift 
verblieben der Administrator, der Pfarrer und zwei Kapläne. 
Unter dem 9. November 1784 erging ein weiteres Hofdekret betreffend 
die in Selbstadministration gestellten Klöster: „Nachdem zwischen diesen drei 
Stiften und den wirklich aufgehobenen nur der einzige Unterschied obwaltet, 
daß denselben die Administration der Temporalien beigelassen wird, so ist im 
allgemeinen nach den Direktivregeln zu verfahren: Über das gesamte Real- 
und Mobilarvermögen ist ein ordentliches Inventar aufzunehmen, hauptsächlich 
das Reinerträgnis zu erheben, Präliminarausweise zu entwerfen und alles 
mit umständlicher Relation an die Stiftungshofbuchhalterei zu geben. Die 
Kirchenpreziosen sind dermalen noch nicht in das Kirchendepositorium zu 
bringen und noch nicht zu veräußern, sondern nur in das Inventar einzutragen. 
Auch muß mit der Veräußerung der Meierschaften zugewartet werden bis nach 
durchgeführter Robotabolition. Die Stifte haben zur Führung von Monats- 
rechnungen Formularien zu empfangen“. 
Die Inventierung wurde den drei Stiften aufgetragen. Bis das Ergebnis 
ihrer Arbeit vorliegen wird, wenden wir uns noch zu einem Überblick über die
	        
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