Volltext: Der josefinische Klostersturm im Land ob der Enns

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alten Pfarrern, sollten nach Antrag der Regierung jährlich jedem 364 fl. 
gegeben werden, nämlich das in der Stiftsfassion ausgesetzte Interteniment. 
Dem Expropst wurden normalmäßig 3 mindere Pektoralien ad dies vitae zu 
einigem Trost belassen. 
Die Auszahlung der Intertenimente an die Geistlichen sowie die Bezahlung 
der dem Stift Suben verbrodeten Dienerschaft wurde dem Administrator 
Prälaten von Reichersberg auferlegt. 
Zur Dienerschaft gehörten angefangen vom Hofrichter bis herab zum „Hühner- 
mensch“, dem Grundamtmann und der großen Dirn' und endlich bis herab zu einem 
„dummen, tauben, lahmen Bettler“ 46 Köpfe. Mehrere von ihnen sollten pensioniert, 
andere abgefertigt werden. 
Der Prälat von Reichersberg stellte dd. 14. September 1784 vor, daß 
es ihm unmöglich sei, dem Expropst die Pension von täglich 4 fl. auszu- 
zahlen, selbst mit Zuhilfenahme der Renten aus dem durch die Pfarr- 
einrichtungen selbst so sehr in Anspruch genommenen Stift Reichersberg. 
Die Buchhalterei in Linz findet die Berechnungen und Äußerungen des 
Prälaten von Reichersberg ganz begründet und macht daher unter dem 12. 
November 1784 der Regierung den Vorschlag die Kommunität zu Suben 
gänzlich aufzulösen, die Tauglichen in die Seelsorge, die übrigen in das Kloster 
Reichersberg zu geben, alle Mobilien zu veräußern; doch solle auch der 
Vermögensstand zu Reichersberg untersucht werden, den der Propst selbst als einen 
nicht gar vorteilhaften damit angegeben, daß er behauptete, nicht einmal durch 
Kredit die erforderliche Summe Geldes auftreiben zu können. 
Wirklich stellte die Regierung in ihrem Hofbericht den Antrag, das Stift 
Reichersberg, sowie es selbst als das größere dem kleineren Stift Suben als 
Administrator vorgesetzt worden, nun unter Administration des größeren Stiftes 
Ranshofen zu setzen, folglich Reichersberg gleichmäßig aufzuheben und mit 
Suben dem Stift Ranshofen zu inkorporieren. 
Hierauf erfolgte die kaiserliche Entschließung vom 4. Februar 1785, daß 
das Stift Suben ordentlich aufgelöst, die tauglichen Geistlichen ad curam 
exponiert, die älteren und valetudinarii nach Reichersberg übersetzt und in 
Suben nur die zur Pfarrseelsorge nötigen bleiben sollten; mit der Veräußerung 
der Mobilien und Weine und Preziosen sollte vorangegangen werden. Dem 
Expropst wurde bewilligt, daß er in dem leerstehenden Stift noch weiter 
verbleiben dürfe, solange das Gebäude nicht verkauft oder anderswohin 
verwendet werden würde (Wien 26. April 1785). 
Der Prälat von Reichersberg publizierte den Subenern das Hofdekret, worauf sich 
jedoch von 6 valetudinariis einer als noch tauglich zur Übernahme eines kleinen Kurat- 
benefiziums erklärte, ein anderer sich zur Tauglichkeitsprüfung meldete, aber bat, bis zur 
Ablegung der Prüfung im Stift Suben bleiben oder zu seinem Schwager nach Mauerkirchen 
gehen zu dürfen; ein dritter erklärte sich sofort zur Seelsorge bereit und nur einer 
zum Eintritt in das Stift Reichersberg. Zwei andere baten, ihre Pension außerhalb des 
Stiftes verzehren zu dürfen. Doch wurde (wenigstens vorläufig) von der Regierung nicht 
darein gewilligt, es könnten die zur Seelsorge Tauglichen auch vom Stift Reichersberg 
aus versetzt werden.
	        
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