Volltext: Der josefinische Klostersturm im Land ob der Enns

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Das Protokoll wurde nach Wien gesandt und gab zu ersehen, daß die 
Oberin selbst mißvergnügt war. Andere, die dem Ursulinerinneninstitut nicht 
abgeneigt waren, erklärten, daß es damit auf die Dauer nicht gehen werde; 
andere wollten nur unter der Bedingung Ursulinerinnen sein, daß sie in Steyr 
bleiben dürften. Von den acht zum Ursulinerinneninstitut Tauglichen waren 
zwei krank, von den übrigen sechs eine mißvergnügt. Beantragt war, die Zahl 
der Klosterfrauen für künftig (nach dem Absterben der alten) auf 18 festzusetzen 
(darunter 4 Laienschwestern). Zunächst aber erschien die Aufnahme neuer 
Lehrerinnen notwendig und dazu das Vermögen des Klosters nicht hinreichend. 
Schwester Nepomucena hatte inzwischen Profeß abgelegt als Ursulinerin auf Grund 
des als Zölestinerin gemachten Noviziats und zwar auf Veranstaltung des Grafen Engl. 
Darüber war auch die Landesstelle sehr befremdet, zumal die älteren Zölestinerinnen 
ein neues und zwar nach dem Ursulinerinneninstitut zweijähriges Noviziat durchmachen 
mußten, so daß sie zur eventuellen Profeß erst im Juli 1784 gelangen konnten. 
Die geistliche Hofkommission trug in ihrem Votum vom 21. März 1784 
wegen unzulänglichen Vermögens der Zölestinerinnen auf Aufhebung ihres 
Klosters an; den wenigen Fähigen, die sich unbedingt für das Ursulinerinnen- 
institut erklärt hatten, sollte der Übergang in ein anderes Kloster mit 200 fl. 
Pension bewilligt werden. Für den Unterricht in Steyr sollten Schulmeister 
in behöriger Anzahl aufgestellt werden mit weniger Kosten und mehr Wirksamkeit. 
Der Kaiser genehmigte das Einraten der Hofkommission. Der Regierung 
kam die Entschließung zu unter dem 3. April 1784. 
Am 1. Juni 1784 erfolgte die Aufhebung durch den Kommissär Eybel. 
An Bargeld fanden sich vor 2083 fl. 22 kr. 3 d; an eigentümlichen 
Kapitalien in öffentlichen Fonden 151.060 fl., bei Privaten 36.455 fl. 34 kr., 
darunter 21.600 fl. geschuldet von Kremsmünster; an Stiftungskapitalien in 
öffentlichen Fonden 9290 fl., bei Privaten 5100 fl. 
Später kamen noch 369 fl. 49 kr. 3 d zum Vorschein, wovon 160 fl. 40 kr. 
zur Bezahlung der Dienerschaft dem Administrator des Klosters, der Rest an Eybel 
gegeben wurde als Vorschuß zu weiteren Aufhebungsreisen. 
Mit Erklärung vom 2. Juni meldeten sich zum Austritt aus dem Kloster 
24 Exnonnen, darunter 17 Chorfrauen, auch die Oberin Maria Aloisia (Theresia) 
v. Eckhardt. Nur eine wollte in das Versammlungshaus nach Windhag 
eintreten; ihr wurden 150 fl. Pension zugesprochen, den anderen 200 fl., der 
Oberin 365 fl., den Laienschwestern 150 fl. Pension und jeder 100 fl. 
Ausstaffierungsbeitrag. Eine machte Gebrauch vom beneficio des fünfmonatlichen 
Aufenthaltes im aufgehobenen Kloster; sie erhielt für die besagte Zeit monatlich 
16 fl., die anderen vom 15. Juni ab ihre Pension. 
5 Chorschwestern erklärten sich bereit den Unterricht der Kinder in 
Steyr vorläufig weiter zu führen und dann in Linz bei den Ursulinerinnen 
einzutreten; jeder wurden 200 fl. Pension ausgemessen, aber kein Ausstaffierungs- 
beitrag, weil sie das Ursulinerinnenkleid schon trugen. Auch die Schulpräfektin 
aus dem Ursulinerinnenkloster in Linz blieb vorläufig noch in Steyr. 
	        
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