Volltext: Der josefinische Klostersturm im Land ob der Enns

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unter dem 12. April 1783 auf die Verordnung vom 8. März 1782 (S. 76) 
und auf die ihnen vom Hof aus bewilligte Aufkündigung von 5000 fl. zum 
Schulhausbau (S. 93). 
Darauf kam von Wien die Erwiderung dd. 20. Mai 1783, daß auch 
bei der Umgestaltung der Zölestinerinnen in ein anderes Institut das 
Vermögen hätte eingezogen und bei der Kassa aufgeführt werden sollen. Der 
Landesregierung wird aufgetragen, über das gesamte Vermögen dieser Nonnen 
ein ordentliches Inventar zu errichten, einzusenden und Vorschläge beizubringen, 
auf welche Zahl sie künftighin zu setzen seien, und wie sie mit Inbegriff aller 
Erfordernisse gehörig dotiert werden könnten. 
Es wurde nun von der geistlichen Filialkommission mit Beiziehung der 
Buchhalterei das gesamte Vermögen erhoben, die früher vom Dominikaner- 
prokurator verfertigte Fassion als unrichtig erkannt. Das Vermögen betrug 
186.515 fl. mit 7371 fl. Einkünften, das jährliche Defizit 1468 fl. 
Die Mobilien, die Einrichtung der Kirche waren ärmlich, sie konnten 
den Nonnen, wenn sie beisammen bleiben sollten, nicht entzogen werden. 
Zur Erörterung der Frage, auf welche Zahl die Nonnen zu setzen seien, wurde 
der Schuldirektor Mayrhofer beigezogen. Aus 32 Nonnen wurden zum Schulunterricht 
8 für tauglich befunden, mitgerechnet die Strickmeisterin M. Scholastica. Unter den 
Lehrerinnen tat sich besonders Schwester Nepomucena im Schreiben und Rechnen hervor. 
Nun traf am 25. Jänner 1784 an Eybel ein Schreiben aus dem Kloster 
ein, welches anzeigte, daß die meisten Nonnen mit dem Ursulinerinneninstitut 
unzufrieden seien. Um mit aller Stille und Behutsamkeit und doch sicher 
vorzugehen, begab sich Eybel mit dem Schuldirektor Mayrhofer und dem Aktuar 
Schwarz nach Steyr, gleich als ob er in einem andern dieses Kloster nicht 
betreffenden Geschäft dort zu tun hätte. Er suchte die Nonnen auf; diese meinten, 
er wolle nur gelegentlich das neue Schulgebäude ansehen. Als dann die 
Oberin über einige mißvergnügte Schwestern klagte und den Eybel bat mit 
ihnen zu sprechen, und als die meisten Nonnen selbst darum baten, zeigte 
sich Eybel mit Vergnügen hiezu bereit. Keine trug das mindeste Bedenken, in 
Gegenwart des Schuldirektors und des Aktuars sich freimütig auszusprechen. 
Dabei kam es auch auf, daß M. Antonia es war, die das Konzept der 
Bittschrift vom 10. Mai 1782 (S. 93) verfaßt hatte. Eybel bemerkte den Nonnen, 
er lasse alles seiner Gewohnheit nach aufschreiben und förmlich unterschreiben, 
damit er nicht bei der Menge seiner Geschäfte etwas vergesse, und damit er 
die Sache gehörigen Ortes gründlich unterstützen könne. Jede war damit 
einverstanden; der Aktuar schrieb alles getreulich nieder, beim Abschied wurde 
einer jeden in Gegenwart des Schuldirektors ihre Aussage vorgelesen und jede 
unterschrieb ohne Anstand. So war ein förmliches Protokoll zustande gebracht. 
Alles war im Parlatorio abgemacht worden und Eybel gar nicht in die Lage 
gekommen, auf seine dekretale Ermächtigung zur Untersuchung des Klosters 
sich zu beziehen.
	        
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