Volltext: Der josefinische Klostersturm im Land ob der Enns

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Der Stand der Stifte war dazumal folgender: 
Kremsmünster hatte 66 Geistliche (im Kloster ohne Exponierte) und 
berechnete das Interteniment pro Kopf auf 449 fl. 54 kr.; Mondsee 21 à 300 fl.; 
Garsten 25 à 499 fl. 28 kr.; Lambach 26 à 384 fl. 36 kr.; Gleink 18 
à 350 fl.; Schlägl 27 à 337 fl. 22 kr.; St. Florian 31 à 726 fl. 38 kr.; 
Waldhausen 15 à 376 fl. 40 kr.; Suben 14 à 364 fl. 17 kr.; Reichersberg 
19 à 502 fl. 50 kr.; Ranshofen 23 à 391 fl. 18 kr.; Spital am Pyhrn 
13 à 593 fl. 13 kr.; Wilhering 26 à 553 fl. 32 kr.; Baumgartenberg 20 
à 335 fl.; Schlierbach 20 à 402 fl. 30 kr.; Engelszell 24 à 300 fl. (das 
Stift selbst hatte keine Intertenimente angesetzt); die Piaristen zu Freistadt 
9 à 263 fl. 6 kr. 
Davon sollten verbleiben: Die Benediktinerstifte Kremsmünster mit 20, 
Mondsee mit 16, Garsten mit 18, Lambach mit 18 Priestern; die Chorherrenstifte 
St. Florian mit 18, Waldhausen mit 14, Reichersberg mit 16, Ranshofen 
mit 18; die Zisterzienserabteien Wilhering mit 18, Schlierbach mit 18, 
Engelszell mit 16 Geistlichen; die Piaristen zu Freistadt mit 10. 
Keine Erwähnung geschah des Stiftes Spital am Pyhrn und der 
Prämonstratenserabtei Schlägl; letzterer wurde nachträglich ein numerus fixus 
von 18 bestimmt (21. August 1784). 
Außerdem sollten bestehen bleiben die Kapuzinerklöster zu Schärding 
mit 14, zu Gmunden mit 10 Individuen. Keiner Erwähnung geschieht in dieser 
Tabelle der Klöster zu Linz. 
Aufgehoben sollten werden: das Benediktinerstift Gleink, das Chorherrenstift 
Suben, das Zisterzienserstift Baumgartenberg; sodann die Kapuzinerklöster 
zu Ried mit 23, Braunau mit 27, Wels mit 17, Steyr mit 29, Freistadt 
mit 21 und Urfahr mit 20 Individuen; die Franziskanerklöster zu Pupping 
mit 31 und zu Grein mit 23; die Minoritenklöster zu Wels und Enns mit 
21 und 14; die Dominikanerklöster zu Steyr mit 29 und Münzbach mit 12 
und endlich das Paulanerkloster zu Thalheim mit 11 Mönchen. 
327 Religiösen konnten nicht auf einmal in den verbleibenden Klöstern 
der nämlichen Orden untergebracht werden. Die Ordensprovinziale sollten 
sogleich an Hand lassen, in welche Klöster der Provinz und wie viele Individuen 
sie aus den aufgehobenen übersetzen könnten. 
Schon dermalen, bestimmt die kaiserliche Resolution, kann unbedenklich 
der Anfang der Aufhebung gemacht werden mit jenen Klöstern, welche eine 
geringere Anzahl der Religiösen enthalten, worunter insbesondere die Stifte 
Gleink, Suben und Baumgartenberg, die Paulaner zu Thalheim, die Dominikaner 
zu Münzbach, dann die Kapuziner zu Wels und in Urfahr gehören. 
Die Administration des aufzuhebenden Stiftes Suben ist dem Prälaten 
zu Reichersberg und jene des Stiftes Gleink dem Prälaten von Steyr-Garsten 
zu übertragen. 
Sobald diese Pfarreinrichtung ihren Anfang nimmt, soll auch die Sammlung 
der Mendikantenklöster aufhören, doch nicht eher, als bis die k. k. Stiftungs-
	        
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