Volltext: Der josefinische Klostersturm im Land ob der Enns

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Zur Benennung der übrigen fünf, unter denen noch zwei cum dignitate sein sollten, 
sowie zur Ernennung eines Generalvikars wurden vom Bischof Vorschläge erwartet, 
zugleich aber diesem der Fingerzeig gegeben auf den Dechant zu Stockerau Anton 
v. Finetti, auf den Pfarrer von Laxenburg Johann v. Sutter und den von Hütteldorf 
Anton Schwarzbach. 
Unter dem 27. Jänner 1784 erfolgte die definitive Ernennung des Finetti zum 
Generalvikar, des Linzer Dechants und Stadtpfarrers Michael v. Posch zum Dompropst 
unter Beibehaltung der Stadtpfarre und ohne weiteres Einkommen, des Johann Reff zum 
Domdechant mit jährlich 1200 fl., des Ignaz Urbain zum Domkustos mit jährlich. 
1200 fl., des Schwarzbach und Sutter zu canonicis mit jährlich 1000 fl. 
Die letzte Kanonikatstelle wurde später dem Pfarrer zu Gunskirchen Josef 
Treml verliehen. 
Unter dem 29. Jänner 1784 wurde angeordnet, daß das große, dem Stift 
Kremsmünster nicht notwendige Haus in der Herrenstraße für den künftigen 
Herrn Bischof zur Residenz und zur Unterbringung der Domherren gewidmet 
sein solle. Der Kaiser gewärtigte die Vorlage von Rissen und Kostenvorschlägen.. 
Die Regierung findet den 1. Stock hinlänglich geräumig für die Bischofswohnung, 
und die Kanzleien samt einem Konsistorialsaal und einer bischöflichen Kapelle. Der 
2. Stock aber sei sehr bequem für die Domherren; jeder erhalte 4 Zimmer, Vorhaus 
und Kuchl. Zu ober der Erde könne der ganze Trakt für die bischöfliche Kuchl, die Offiziers- 
kuchl und die Wohnungen der Domestiken samt Stallungen und Wagenschupfen leicht 
hergestellt werden. 
Der Bischof aber verwahrte sich unter dem 1. März 1784 gegen die 
Einquartierung der Domherren auch aus Rücksicht auf diese, da sie nicht so weit 
entfernt vom Dom wohnen sollten; übrigens müßte es ihm auch lästig fallen, nicht 
Herr in seinem Haus zu sein, er wäre damit gegen andere Bischöfe benachteiligt. 
Über Bitte des Bischofs dd. 7. Mai 1784 wurde ihm zugestanden, die 
bei der Kathedralkirche mangelnden Paramente aus den aufgehobenen Manns- 
und Frauenklöstern zu wählen. 
Von allgemeiner Bedeutung war eine Entschließung des Kaisers dd. Wien 
9. Februar 1784, daß die Chor- oder Kollegiatstifte, dann die Praebendarii 
und Praesentiarii, da sie weder der Seelsorge obliegen, noch einem Ordinario 
mit ihrem Rat dienen, künftig alle zur ordentlichen Seelsorge angewendet 
werden sollen derart, daß sie entweder lediglich in Kuratbenefizien umgeändert 
oder zur Dotierung der neuen Pfarren gebraucht werden. 
Der Propst des Kollegiatstiftes Spital mußte Kenntnis bekommen haben 
von der drohenden Gefahr. Er beeilte sich unter dem 25. Februar anzuzeigen, 
daß er die „Vereinigung aus Liebe des Nächsten“ im Garstner Tal eingeführt 
habe, es sei schon ein Fond vorhanden in den für hilflose Kranke, zu unent- 
geltlicher Unterrichtung der Kinder und zur Steuer der Armut gemachten 
Stiftungen; er, Propst, wolle zu dieser Stiftung aus seinem Patrimonio einen 
namhaften Beitrag machen. Auch eine Wollspinn-Faktorei solle errichtet werden, 
zu welcher die k. k. Fabriksdirektion sich ganz geneigt finden ließe; das Stifts- 
haus in Windischgarsten solle zu einem allgemeinen öffentlichen Arbeitshaus 
verwendet werden.
	        
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