Volltext: Der josefinische Klostersturm im Land ob der Enns

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Der Kaiser hatte dem Bischof ein jährliches Unterhaltsquantum von 12.000 fl. 
aus den klaren Einkünften, welche ehedessen das Bistum Passau aus dem Erzherzogtum 
Österreich bezogen hatte, auszumessen geruht, welches dem Bischof vom Tag der geschehenen 
Nominierung, nämlich vom 16. März 1783 an bei der k. k. Passauischen Güter- 
administration angewiesen wurde, in quartaligen ratis gegen Quittung zu beheben. 
Zugleich wurde sechs Domherren, welche der Kaiser erst benennen werde, vom Tag 
ihrer Ernennung an jedem ein Gehalt von jährlich 1000 fl. und für den Herrn Vicarium 
generalem ein Gehalt per 3000 fl. bewilligt, gleichfalls anzuweisen bei besagter Güter- 
administration (Wien 13. November 1783). 
Für die Regierung handelte es sich bei der Linzer Pfarregulierung auch 
um die Unterbringung des Bischofs und der Domherren, sowie um die 
Bestimmung einer Kathedrale. 
Die Regierung stellt vor: Wenn der Landeschef seine Wohnung im 
Kremsmünsterer Haus (in der Herrenstraße) räumen muß, so hat man für 
den Bischof und seine Kanzlei und einige Geistliche Raum genug; nur einige 
Domherren müssen dann in Privathäusern untergebracht werden, bis für die 
Bibliothek und das Museum (aus dem erwähnten Kremsmünsterer Haus) ein 
anderer Aufstellungsort ausfindig gemacht sein wird. Zu letzterem wäre geeignet 
das Kremsmünsterer Haus in der (Alt-) Stadt oder der zweite Stock des 
Wilheringer Stiftshauses, zum Quartier für die Domherren das Garstner 
Stiftshaus. Sollte aber der Kaiser wollen, daß dem Stift Kremsmünster das 
Vorstadthaus für Bibliothek und Museum frei bleibe oder etwa gar zur Schule 
verwendet werde, so müßten für die Domherren die Wohnungen in den Häusern 
der Stifte Mondsee, Gleink, Baumgartenberg und auch Lambach nutzbar gemacht 
werden. Die genannten Stifte sind ohnedies alle zur Aufhebung angetragen. 
Weitere Pläne brachte die Regierung zur Entwicklung auf der Suche 
nach einer passenden Domkirche. 
Am geeignetsten hiezu erschien ihr die Karmelitenkirche. Das Karmeliten- 
kloster könnte sodann für das künftige Priesterhaus und einige Unterbringung 
des bischöflichen Gefolges verwendet, das gerade gegenüberliegende 
Baumgartenberger Haus und Lambacher Haus als Bischofhof und Domherrenhof 
genommen werden. 
Die Karmeliten könnten die Kirche der aufgehobenen Karmeliterinnen 
übernehmen und zugleich die Pfarrei, welche vorher den Patres Kapuzinern 
im Weingarten zugedacht war. Die Parteien, die aus dem Lambacher und 
Baumgartenberger Haus geschafft werden müßten, könnten in den Häusern von 
Gleink und Mondsee und in anderen leerstehenden Prälatenwohnungen 
untergebracht werden. 
Die Hofbuchhalterei findet den Plan sehr gut, die Karmelitenkirche zur 
Kathedrale, das Kloster zum Priesterhaus und eines der beiden gegenüberliegenden 
Stiftshäuser zum Bischofhof zu machen, denn das Kremsmünsterer Haus (in 
der Herrenstraße) eigne sich zum Bischofhof gar nicht, weil keine große Kirche 
in der Nähe sich finde; die nächstgelegene sei die sehr kleine Kapuzinerkirche; 
die Exjesuitenkirche könne nicht zur Kathedrale genommen werden, weil das
	        
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