Volltext: Der josefinische Klostersturm im Land ob der Enns

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angewendet werden, nicht aber die auf den Klosterpfarren schon exponierten oder 
auf neue Seelsorgsstationen künftig auszuschickenden Priester. 
Da durch die geplante Reduktion des Personalstandes nach und nach in 
den Stiften und Klöstern merklich Raum frei werden mußte, sollten in jenen 
Stiften, welche große Gebäude hatten, fürderhin die Emeriten und gebrechlichen 
Greise von der gesamten Seelsorge, beziehungsweise von den betreffenden Orden 
dergestalt untergebracht werden, daß sie von ihren Pensionen daselbst zu leben 
und nur die Wohnung und Spiritualia zu genießen hätten. 
Die alten Pfarrer sollten bei der Pfarregulierung in dem Genuß der 
früheren Einkünfte bleiben und ihnen durch die Errichtung neuer Seelsorgs- 
stationen hieran kein Abbruch geschehen. 
Über die Dotierung neuer Pfarrer oder Lokalkapläne war eine weitere 
Bestimmung in Aussicht gestellt. 
Unter dem 23. Oktober 1783 erstattete die Landesstelle den umfang- 
reichen Bericht mit Vorschlägen. Die Linzer Regierung glaubte bei den vom 
Kaiser gegebenen Direktivregeln sich nicht begnügen zu dürfen; sie weiß einen 
vom Kaiser nicht beachteten Aufhebungsgrund anzuführen: strategische und 
fiskalische Rücksichten sprechen für die Aufhebung der an der Grenze gelegenen 
Klöster. An der salzburgischen Grenze liegen Spital und Mondsee, an der 
passauischen Engelszell und Schlägl. Im Passauischen bei Engelszell, im 
Salzburgischen bei Mondsee finden sich die stärksten Niederlagen der Schwärzer. 
Die Regierung will den Stiften keinen Unterschleif zumuten, sieht aber immerhin 
eine Sicherung für Kriegs- und Friedenszeiten in der Aufhebung dieser Stifte 
und begründet den Antrag darauf noch daraus: Schlägl ist ohnehin hierlands 
das einzige Prämonstratenserstift und Spital besteht nur aus sehr vielen in 
Kommunität lebenden Weltgeistlichen; diese können zur Seelsorge hinausgegeben, 
das Gebäude zu einem wahren, dem Ursprung und Namen angemessenen Spital 
oder Defizientenhaus bestimmt werden. 
Hinsichtlich der übrigen Stifte und Klöster führt der Regierungsentwurf aus: 
Das Benediktinerkloster Gleink soll aufgehoben werden, es liegt mitten 
unter anderen Stiften und Klöstern, der Personalstand ist gering, Personen 
und Vermögen des Stiftes sollen zur Seelsorge in Stadt Steyr verwendet 
werden, die Gebäude zur Unterbringung des Militärs, da dort die schönsten 
Exerzierplätze sich befinden. 
Baumgartenberg und Waldhausen, beide sehr verschuldet, wurden 
schon vor Jahren unter die aufzuhebenden Klöster gesetzt, die Regularen sollen 
in Stifte derselben Regel aufgenommen werden. 
Suben ist entbehrlich. 
Kremsmünster würde eines der bequemsten und geräumigsten Defizienten- 
häuser abgeben, wenn die zur Seelsorge tauglichen Mönche hinausgeschickt, 
sodann die Domkapitulare und die am Linzerischen Lyzeum anzustellenden 
Geistlichen aus dem Stift genommen würden.
	        
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