Volltext: Der josefinische Klostersturm im Land ob der Enns

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sinnig, aber ausgemacht sicher, daß dieser erst in der Verwahrung wahnsinnig geworden 
sei; er entdeckte bei dem Kranken Spuren von Erinnerung und eines richtigen Denkens. 
P. Longinus unterschrieb das Protokoll als „dux bavariae“. Der Provinzial- und 
Stadtphysikus zu Braunau stellte das Zeugnis aus, daß er den P. Longinus schon seit 
längerer Zeit kenne als einen Wahnsinnigen und zwar auf Grund genauester 
Beobachtung. Der Protomedikus von Linz, Hartmann, bezeugte, daß er den Pater gerichts- 
ordnungsmäßig öfters besucht, mit dem Hausarzt untersucht, auch in Behandlung 
genommen und sicher sinnesverwirrt gefunden habe; ob er gesund gewesen zu Beginn der 
Verschließung, sei schwer eruierbar, zu vermuten aber, daß er der gesunden Vernunft 
schon vor der Verschließung beraubt gewesen sei. Die Provinziale und Lokaloberen, 
die früheren und die in Amt stehenden, weisen nach, daß sie aus Gründen öffentlicher 
Sicherheit den Pater in Verwahrung halten mußten, daß die Anhaltung des Geistes- 
kranken im Kloster (bis zu neuestem Erlaß) ausdrücklich von höchster Stelle gebilligt 
wurde, außerdem die Verwahrungszellen für Kranke in Wien, Linz, Preßburg 
kommissionell untersucht, gutgeheißen und jenen im spanischen Spital zu Wien ähnlich 
erklärt worden waren; die Zelle des P. Longinus war so geräumig wie keine im Dormitorio 
des Klosters. 
Trotz allem wurde der Braunauer Guardian, der erst ein halbes Jahr im Innviertel 
gewesen war, seines Amtes entsetzt und mit einem sechswöchentlichen Arrest bei 
einem Landdechant belegt (Wien 12. Juni 1783), der Provinzial und sein Amts- 
vorgänger mit einem dreimonatlichen Ordinariatsarrest bestraft und sowie auch der 
Guardian zu jedem obrigkeitlichen Amt unfähig erklärt (Wien 5. August 1783). Die 
Arreststrafe wurde ihnen später nachgesehen. Die strengste Bestrafung hatte die Landes- 
stelle dem Linzer Guardian zugedacht, welcher der Verteidigung des Braunauer 
Guardians sich unterfangen und dabei das Kreisamt einer unordentlichen Untersuchung 
beschuldigt habe. Da aber der Linzer Guardian als Kustos nur die Verantwortung des 
Braunauer Oberen samt beigelegten Zeugnissen der Landesstelle überreicht hatte mit 
der demütigsten Bitte, diese Schriften dem Kreisamtsbericht beizulegen oder nach- 
zuschicken, und mit der weiteren Bitte um eine gnädige Einbegleitung, so fand die 
Hofstelle, daß er hiefür doch nur mit einem Verweis zu bestrafen sei. 
Die im Linzer Kloster für Wahnsinnige und Tumultuanten bestimmten Orte 
mußten zu anderweitigem Gebrauch verwendet werden. 
Die neue Regierungsart zügelte die Tumultuanten in den Klöstern 
heran. Allüberall ragte und regierte in die Klöster hinein der Arm der 
weltlichen Macht. Was Wunder, wenn in Stunden der Unzufriedenheit ein 
unguter Klostermann nicht mehr den Frieden dort suchte, wo er ihn finden sollte, 
eben im Kloster, in klösterlicher Zucht, in Selbstverleugnung und Abtötung, 
sondern Hilfe suchte gegen das Kloster. Und daß die Unzufriedenheit sich 
mehrte, das brachte der herrschende Geist mit sich; der Zeitgeist tritt auch ins 
Kloster ein, er ist eine Mitgift, deren Einbringung kein klösterliches Amortisations- 
(Abtötungs-)Gesetz sicher verhindern kann. Der herrschende Geist brachte 
es nun mit sich, daß der unzufriedene Mönch glauben mochte, daß nicht so 
sehr er Hilfe bei der Regierung suche, sondern vielmehr er ein Helfer der 
Regierung werde, ein Mann nach dem Sinn und Herzen des liebenswürdigsten 
Monarchen, ein „Freund des Kaisers“. Der Gedanke, bei diesem sich bemerkbar 
zu machen, gar vor ihn zu kommen, ihm vertraulich Mitteilungen zu machen, 
als Mitarbeiter ihm die Hand zu bieten, der Gedanke hatte gewiß mehr 
bezauberndes in sich, als in demütiger Gewissenserforschung sich schuldig er-
	        
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