Volltext: Der josefinische Klostersturm im Land ob der Enns

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sollte dies dem Kaiser genehm sein, so ließen sich die Baumgartenberger nach 
Schlierbach und Wilhering verteilen oder es könnte das Stift Engelszell mit 
seinem wirtschaftlichen Abt nach Baumgartenberg transferiert und das Engelszeller 
Stiftsgebäude zu einem Pfarrhof für einen Seelsorger mit zwei Kaplänen 
verwendet werden. Die Gleinker könnten in Garsten oder Lambach oder Mondsee 
untergebracht werden, die Waldhausner in St. Florian oder Suben oder Ranshofen 
oder Reichersberg. Damit ergibt sich dann die Zahlung an Kremsmünster 
von selbst. Was soll aber dann mit den Äbten geschehen? Der Baumgartenberger 
ist ein alter, fast schon in die Kindheit zurückfallender Mann, der 
die allerhöchsten Verordnungen von jeher mit Vergnügen annahm und sich 
selben nebst einem ausgeworfenen guten Gehalt noch willigst unterziehen wird, 
um seine letzten Tage in Ruhe zu vollenden. Der Propst von Waldhausen 
kann mit einem angemessenen Gehalt die Linzer Vorstadtpfarre übernehmen 
und wird als ein verständiger Mann dem Bischof gute Dienste leisten und 
ihm als stattlicher Mann in jeder Gesellschaft Ehre machen. Der Abt zu Gleink 
kann als ein eifriger und zur Seelsorge geborner Mann, auch berühmter 
Prediger, die Pfarre an der (Exjesuiten-) Michaelikirche in Steyr übernehmen 
und ist ihm gleichfalls ein standesgemäßer Unterhalt zu bestimmen. 
Eine Antwort auf diese Vorschläge der Landesregierung erfolgte nicht, 
dagegen unter dem 25. November 1783 die Aufforderung, die Regierung solle 
gleich anzeigen, welche Wohnung dem Bischof und dem Kapitel und den  
„Konsistorialschriften“ anzuweisen sei. Darauf erfolgte der Antrag vom 2. Dezember 
1783; von diesem später. 
So wurde also selbst die Neukreierung der Diözese den Stiften eine 
eminente Gefahr. 
Zunächst müssen aber noch andere Regierungsmaßregeln berührt werden, 
die gleichfalls für das Ordensleben in den Klöstern und Stiften von größter 
Bedeutung waren. 
34. Generalseminar und Klosterschulen. 
Mit Hofdekret vom 30. März 1783 erfolgte die Gründung der Generalseminarien. 
Damit sollten alle philosophischen und theologischen Studien in 
Stiften und Klöstern aufhören; alle schon eingekleideten Religiösen mußten an 
k. k. Universitäten abgeschickt werden. 
Außer den als Laienbrüder angenommenen Kandidaten durfte niemand 
mehr in einen Orden eintreten, der nicht vorher in einem Generalseminar die 
theologischen Studien und praktischen Seelsorgsübungen durch sechs Jahre 
als Kleriker vollendet hatte; doch mußten die Ordenskandidaten bei Aufnahme 
ins Generalseminar die Zusage des Ordensobern betreffend die Aufnahme in 
den Orden ausweisen.
	        
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