Volltext: Der josefinische Klostersturm im Land ob der Enns


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Kapitel vorgibt, vielmehr hat er ungeachtet der ihm gemachten Vorstellungen 
die Richtigkeit der Vermögensfassion mündlich auf das kräftigste bestätigt. Das 
Kapitel hat zu seiner Interzession kein Mandat vom Abt, diesem allein sind 
im Namen des allerhöchsten Landesfürsten die, Temporalien des Stiftes 
übergeben, folglich muß er auch allein dafür haften, wie auch nur er allein in 
complexu alles übersehen kann; die sämtlichen Kapitularen können hierum 
wenig wissen, da ja selbst jeder der Offiziale nur sein Fach kennt. 
Die Regierung trägt auf eine Lokalkommission zur Untersuchung des 
Stift Kremsmünsterischen Vermögens an, wobei es sich auch weisen werde, 
welche Schuld der Untreue den Abt treffe und ob er noch fähig sei sein Amt 
weiter zu verwalten oder ob die Resignation angenommen werden solle. 
P. Prior reiste mit noch einem Kapitular nach Wien und von Wien 
kam unter dem 29. Jänner 1783 die Fassion zurück mit dem Auftrag sie dem 
Stift auszufolgen und die schleunige Einreichung einer neuen ordentlich 
verfaßten zu betreiben, dem Prälaten aber die Erinnerung zu machen, daß er in 
derlei wichtigen Geschäften fürderhin nur mit Zuhilfenehmung seines Kloster- 
kapitels zu Werke gehe und die neu anzufertigende Fassion auch von demselben 
unterfertigen lasse. 
Die Regierung überreicht die neue Fassion am 30. Mai 1783 und be¬ 
bezieht sich dabei auf den am gleichen Tag erstatteten Bericht über die 
Bestimmung Kremsmünsters zur abbage commendataire. 
Auch in der zweiten Fassion waren nicht mehr als 416 fl. Überschuß 
herausgebracht worden. 
Der Pfarrvikar zu Münzbach machte bei Eybel geheime Anzeige wegen 
verschiedener vom Dominikaner-Provinzialat verschwiegener Gelder. Das Konstitutum 
wurde unter dem 29. Jänner 1783 an den Kaiser abgesendet. 
32. Anträge der Landesregierung auf Klosteraufhebungen. 
Das Ende des Jahres bot der Regierung Gelegenheit, den ersten direkten 
Antrag auf Aufhebung von Männerklöstern zu stellen. 
Das Hofdekret vom 28. Oktober 1782, welches über Ansuchen um 
Bewilligung von 119 fl. 24 kr. Baureparationskosten für die Linzer Kapuziner 
erflossen war, hatte Erhebung angeordnet: 1. über die Zahl dieser Bettel- 
mönche, in wieviel Priestern, Novizen und Laienbrüdern sie bestehen und ob 
solche nicht in andern Klöstern, allenfalls auch Prälaturen, zur Beihilfe auf 
Pfarren untergebracht und verwendet werden könnten, 2. was selbe an Stiftungen, 
Stipendien etc. besitzen und wie sie fundiert sind, auch wie hoch ihre 
Sammlung und ihr Almosen sich jährlich belaufen, 3. wie hoch ihre Kirchen, 
Klöster, Gärten etc. in Wert zu schätzen sind und ob diese Kirchen samt ihrer 
Anzahl Geistlicher ohne Nachstand der Seelsorge entbehrt werden könnten. 
Die Landesstelle richtete diese betreffs der Kapuziner anbefohlenen Fragen 
auch über die Minoriten zu Enns an den Dechant Graf Engl. Dieser be-
	        
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