Volltext: Der josefinische Klostersturm im Land ob der Enns

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sich durch ihre äußerliche Handlungen dem allgemeinen Staat nützlich machen. 
Nun, obzwar die Klöster unseres Ordens in dem erfolgten Aufhebungspatent 
nicht mitbegriffen sind, wie auch in Ansehung dessen, daß sehr wenige in den 
k. k. Staaten vorhanden, wir ein gleiches Schicksal wie andere in dem ergangenen 
allerhöchsten Generali ausdrücklich genannten Nonnenklöster nicht zu 
besorgen haben dürften, so gedenken wir uns doch einer allerhöchsten Absicht 
allerdemütigst zu unterziehen und dem Staat ebenfalls nützlich zu machen. 
Zu diesem Ende sind wir entschlossen, den Unterricht der Mägdlen nach der 
vorgeschriebenen Normalart auf unsere Kosten zu übernehmen und wie nun 
mit diesem unseren Antrag der allhiesige Magistrat und die ganze Stadt 
ungemein wohl und zwar nach dem Attestat umsomehr zufrieden wären, als 
dieser normalmäßige Unterricht, soviel die Mägdlen anlangt, in hiesiger Stadt 
noch immer mangelt, also haben wir Eurer Exzellenz die geziemende Anzeige 
machen und zugleich demütig gehorsamst bitten sollen, daß Hochdieselbe diese 
unsere Erklärung, welche die Erreichung der allerhöchsten Gesinnung zum 
Gegenstände hat, gnädig beangenehmen." 
Das Magistratsattestat bestätigt, daß die Annunziaten-Zölestinerinnen, die bisher 
dem Staat durch menschenfreundliche Wohltaten gedient, in Hinkunft, aus Besorgnis, 
dissolviert zu werden, die normalmäßige Belehrung der Mägdlen im Lesen, Schreiben, 
Rechnen und Catechismo übernehmen wollen. Das sei ersprießlich und notwendig, weil 
die Bürger und Insassen bisher ihre Mägdlen in die allgemeine Stadtschule zum gemeinsamen 
Unterricht mit den Knaben schicken mußten. 
Die Landeshauptmannschaft erstattete Bericht an Hof unter dem 
16. Februar 1782: 
Außer den in Linz befindlichen Elisabethinerinnen und Ursulinerinnen, 
dann den bereits aufgehobenen Karmeliterinnen befinden sich noch die 
sogenannten Zölestiner-Klosterjungfrauen des Ordens Beate Virginis Annunciatae 
in der Stadt Steyr, welche den Augustinerorden profitieren und eine bloß 
beschauliche, vermöge ihres Ordensinstitutes sehr strenge Lebensart führen; 
dann das im Machlandviertel auf einer Anhöhe liegende Jungfrauenstift 
Windhag St. Dominici ordinis, so derzeit aus 21 Nonnen besteht und eine 
im Rektifikationswert per 110.000 fl. angeschlagene Herrschaft gleichen Namens 
besitzt, aus deren Revenuen selbes seine einzige Erhaltung hat. 
Erstere haben sich noch vor Einlangung der allerhöchsten Verordnung 
zum öffentlichen Normalschulunterricht für Mädchen erklärt. 
Die Windhager Nonnen befinden sich in sehr mißlichen Vermögens- 
umständen. Daß die Nonnen öffentlichen Unterricht und Jugenderziehung 
übernehmen, scheint bei der allerdings sehr gesunden, aber auch einsamen und 
von anderen Ortschaften weit entfernten Lage des Stiftes nicht tunlich. 
Es erfolgte die Entscheidung dd. Wien 8. März 1782: Wenn die 
Zölestinerinnen zu Steyr für die dortige weibliche Jugend eine öffentliche 
unentgeltliche Normalschule halten, somit den Ursulinerinnenorden vollkommen 
annehmen (dazu hatten sie sich noch nicht bereit erklärt!), wozu sie vom
	        
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