Volltext: Historisch-topographische Matrikel oder Geschichtliches Ortsverzeichniss des Landes ob der Ens

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Geschichte, Genealogie und Diplomatili, der Hochwürdige Herr Stiftsprobst von 
St. Florian, Jod. Stülz, durchlas und zurechtsetzte, folgender Art zu Stande: 
Sowie auf der Charte selbst als Eckstück das d. i. das 
Land ob der Ens zur Römerzeit, mit seinen Donaufestungen, Heerstrassen und 
den an selben gelegenen Standorten, verzeichnet wurde, ebenso ist der topogra¬ 
phischen Matrikel als Einleitung eine kurze Beschreibung des Landes ob der Ens 
aus der Zeit der Römer, dann ein Verzeichniss der Fundorte, wie der aufgefundenen 
römischen Alterthiimer, vorausgeschickt, um hienach unsere Provinz insgesammt, 
wie die einzelnen Gegenden und Orte klassisch würdigen zu können. 
Die Matrikel selbst führt in geographischer Aneinanderreihung alle Gau-, 
Berg-, Fluss- und Orts-Namen in der aus ächten Urkunden genommenen, freilich 
nach den verschiedenen Epochen und Documenten variirenden Sprach- und 
Schreibweise, auch mit den entsprechenden, urkundlichen Epitheten, vor. Es ist 
dieses in solerne wichtig, weil eben in der urkundlichen Schreibart die Grundlage, 
die Richtschnur für die richtigere Sprach- und Schreibweise unserer vielfach deform 
gewordenen Berg-, Fluss- und Orts-Namen gegeben ist, wie nicht minder der 
Fingerzeig, die vielen, bereits zur officiellen Geltung gekommenen Auswüchse 
allmählich wieder zu beseitigen, besonders dort, wo die Deutung keiner Schwierig¬ 
keit unterliegt, die Etymologie nicht zweifelhaft ist. 
Die am linken Rande vorgesetzten urkundlichen Jahreszahlen beziehen sich 
nicht sowohl auf das Jahr der Entstehung eines Ortes, als vielmehr des Erscheinens 
in den Blättern der urkundlichen Geschichte, auf die wichtigeren Momente und 
Lebensschicksale desselben; selbstverständlich kann darum mancher Ort, Pfarre, 
Kirche, Veste oder Adelsgeschlecht ein viel höheres Alter haben, als eben die vor¬ 
gesetzte Jahreszahl weiset; ebenso darf kaum erinnert werden, dass manche Orte 
und Kirchen, wenn sie auch in dieser Matrikel nicht verzeichnet stehen, desshalb 
doch ihren Ursprung weit über das dreizehnte Jahrhundert zurückdatiren; es 
mangelt nur über deren Alter die urkundliche Nachweisung, darum konnten sie 
hier nicht immatriculirt werden. Bei manchen Kirchen lässt sich oft indirect aus 
dem Namen des Schutzheiligen, dem diese oder jene Kirche geweiht ist, das Alter, 
freilich nur annäherungsweise, angeben; denn es kann nicht geläugnet werden, 
dass die Verehrung dieses oder jenes Heiligen bei dem Gesammtvolke, wie bei 
den einzelnen, eingewanderten Stämmen, bei religiösen Corporationen und 
Adelsfamilien, darum auch die Zuwidmung kirchlicher Gebäude und Institute 
ihre Anlässe, desshalb auch ihre Blüthenperioden gehabt habe, und dass auch 
aus den Schutzheiligen der Kirchen sich vielfach deren Gründer und Erbauer 
erkennen lassen.
	        
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