Volltext: Das oberösterreichische Salinenwesen vom Beginne des 16. bis zur Mitte des 18. Jahrhunderts [1]

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untergebracht war 190 ). Schwerer fiel es, auch im Rechnungsdienste 
Ordnung zu schaffen und eine zeitgerechte Erledigung der Termin 
stücke durchzusetzen; so waren die Schlußabrechnungen von 1746 
noch im September 1748 nicht zur Vorlage gelangt und Mängels- 
posten noch vom Jahre 1740 im Rückstände 101 ). 
Die Beilegung von Privatbriefen in amtliche Postsendungen 
wurde geahndet, jeder aufgefundene Eigenbrief kostete im ersten 
Falle einen Dukaten Strafe, bei Wiederholungen erhöhte sich die 
Geldbuße. Die Postämter waren berechtigt, verdächtige Amtspakete 
zu öffnen, jedoch nur in Gegenwart des Aufgebers oder Empfängers, 
die Amtssachen aber durften sie nicht lesen 192 ). 
Sternbachs Reformeifer ließ nichts unberührt, sogar die Be 
richtsform änderte er ab und führte die Bezeichnung des „Gegen 
standes“ an den Berichtsköpfen ein 193 ). Um die drei Salzwerke in 
Hallstatt, Ischl und Ebensee auch nach außen hin einander gleich 
zustellen, wurde der bisherige Titel „Hofschreiber und Verweser“ 
in „Pfannhaus- und Bergverwalter“ abgeändert; die Gegenschreiber 
stellen wurden eingezogen und deren Dienst in Hallstatt, Ischl und 
Ebensee den dortigen Fuderzahlern übertragen 194 ). 
Für den dienstlichen Verkehr des Salzamtes mit der unter 
Maria Theresia geschaffenen landesherrlichen Behörde, der Reprä 
sentanz und Kammer 195 ) erließ die Ministerial Bankodeputation 
besondere Vorschriften. Das Salzamt hatte die Berichtsform zu 
wahren und ihre mit dem Amtssiegel verschlossenen Berichte 
unmittelbar an die Repräsentanz zu richten. Aufträge derselben 
waren, wenn Gefahr im Verzüge, sofort auszuführen, sonst aber 
der Bankodeputation zur Beantwortung vorzulegen 196 ). Der dienst 
liche Verkehr des Salzamtmannes mit dem Landeshauptmann, der 
auf die Angelegenheiten in publicis et politicis beschränkt blieb 
(S. 30), erfuhr insoferne eine Erweiterung, als der Landeshaupt 
mann auch Vorsitzender der Kommission für „subsidij presentaney“ 
(außerordentliche Steuer zu Widmungen für den kaiserlichen Hof) 
war. Sternbach, der zum Mitgliede dieser Kommission ernannt 
worden war, sandte das bezügliche Dekret des Landeshauptmannes 
1M ) Res. 1748, S. 374; S. 0. A. Bd. 141. 
1M ) Res. 1748, S. 427, 459. 
m ) Res. 1749, S. 505. 
M3 ) Res. 1749, S. 504. 
1M ) Res. 1748, S. 407; S. O. A. Bd. 118. 
185 ) Beidtel, österreichische Staatsverwaltung 1, S. 28. 
166 ) Res. 1750, S. 580, 581.
	        
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